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Asymmetrische Gewaltenteilung

06.07.2015 17:49
Grundsätzlich sei „die neue AMNOG-Maxime ‚Money for Value‘ als Richtschnur für Preisverhandlungen und Erstattungskonditionen für Arzneimittel-Innovationen zu begrüßen“, schreiben Prof. Dr. Dieter Cassel von der Universität Duisburg-Essen und Prof. Dr. Volker Ulrich von der Universität Bayreuth, in ihrem durch den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) beauftragten Gutachten „AMNOG auf dem ökonomischen Prüfstand – Funktionsweise, Ergebnisse und Reformbedarf der Preisregulierung für neue Arzneimittel in Deutschland“. Das ist so ziemlich das einzige Positive, das die beiden streitbaren Ökonomie-Professoren dem AMNOG abgewinnen können. Damit neue patentgeschützte Arzneimittel gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen nachweisen und der pharmazeutische Unternehmer Preisverhandlungen über den Erstattungsbetrag aufnehmen könne, müssten die Berechnungsmethoden, Verhandlungspositionen und Regelungsstrukturen – die Ökonomen wie Cassel und Ulrich unter dem Begriff „Governance“ subsumieren – für alle Beteiligten im Nutzenbewertungs- und im Preisfindungsprozess so beschaffen sein, dass „keine Seite institutionell und inhaltlich benachteiligt“ werde. Dem aber sei nicht so.

Ausgabe 04 / 2015