Sie sind hier: Startseite Politik Digitalisierung per Gesetz verordnen

Digitalisierung per Gesetz verordnen

11.07.2019 09:53
Um die Strukturen des Gesundheitssystems der Dynamik der digitalen Transformation und der Geschwindigkeit von Innovationsprozessen anzupassen, sind kontinuierlich gesetzgeberische Anpassungen nötig. Das ist eines der im Referentenentwurf für das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) genannten Ziele, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben soll. Der Gesetzentwurf sieht diverse Maßnahmen vor, die u.a. „den Zugang digitaler Innovationen in die Regelversorgung erleichtern, die Entwicklung innovativer telemedizinischer Versorgungsangebote forcieren, die Telematik-Infrastruktur ausbauen und neue Impulse für die Entwicklung innovativer Versorgungsansätze geben“ soll. Das neue Gesetz wird von unterschiedlichen Playern im Gesundheitssystem grundsätzlich positiv bewertet – mit einigen kritischen Einschränkungen. So wehrt sich der Spitzenverband der Fachärzte e.V. gegen „die zwangsweise Verpflichtung der Ärzte zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur“. Auch das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF e.V.) mahnt Nachbesserungen beim Thema Innovationsfonds an.

Ausgabe 04 / 2019