Sie sind hier: Startseite Politik Einige Aspekte noch unklar

Einige Aspekte noch unklar

11.07.2019 10:58
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll jetzt wirklich kommen: Ab 1. Januar 2021 ist jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, diese ihren Versicherten zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurden die für die ePA geltenden Vorschriften in § 291a SGB V zuletzt zum 11. Mai 2019 erweitert.

Ausgabe 04 / 2019