Einige Aspekte noch unklar
11.07.2019 10:58
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll jetzt wirklich kommen: Ab 1. Januar 2021 ist jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, diese ihren Versicherten zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurden die für die ePA geltenden Vorschriften in § 291a SGB V zuletzt zum 11. Mai 2019 erweitert.
Ausgabe 04 / 2019
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