Kommentar: Ein Legitimationsdefizit?
11.01.2016 17:31
Seit Bestehen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beziehungsweise seiner Vorgängereinrichtungen wird die Frage seiner demokratischen Legitimation kontrovers diskutiert. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Diskussion stellt nunmehr der kürzlich veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.2015 (1 BvR2056/12) dar, der mit Spannung erwartet wurde. Gemeinhin wurde dieses Verfahren dahingehend interpretiert, dass die Frage der demokratischen Legitimation des G-BA abschließend geklärt werden würde. Diese Erwartung hat sich indessen nicht erfüllt, da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen hat und damit keine abschließende inhaltliche Entscheidung im Hinblick auf die demokratische Legitimation des Bundesausschusses getroffen hat.
Ausgabe 01 / 2016
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