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AOK Baden-Württemberg: „Agenda Gesundheit" zur Bundestagswahl
60 Prozent der Menschen in Deutschland wollen, dass ihre Krankenkasse mehr Möglichkeiten erhält, die gesundheitliche Versorgung zu gestalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS im Vorfeld der Bundestagswahl im Auftrag der AOK Baden-Württemberg.
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Kommentar: Effizienz allein hilft nicht
Vor einiger Zeit ist in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ ein ganzseitiger Artikel erschienen, in dem die Autorin, Maria Frisé, ihre Erfahrungen bei einem Krankenhausaufenthalt in einer renommierten Klinik geschildert hat. Unaufgeregt und nüchtern beschrieb sie die geradezu fabrikhafte Atmosphäre des Hauses, das selten sichtbare, kontinuierlich überarbeitete Personal, die gehetzten Ärzte, die kaum einen Blick für den Patienten haben, sondern ganz auf Krankenakten und Computerdaten konzentriert sind. Die Autorin hob hervor, dass es sich um ein ordentlich geführtes Haus handelte, das freilich streng den heutigen Anforderungen an ein modernes Krankenhaus gehorchte. Wer sich im Bekanntenkreis umhört, der weiß, dass die meisten Patienten heutzutage eine Klinik so wahrnehmen. Effizient getrimmt, aber ohne wirkliche Zuwendung. Man ist froh, wenn man da schnell wieder raus kommt. „Blutig entlassen“, nennt das der Volksmund, und auch die Ärzte reden hinter der Hand nicht anders. Früher gab es mehr Pflegepersonal, Ärzte und Schwestern hatten Zeit, mit einem Patienten auch einmal zu sprechen, ihm beizustehen. Die Kranken blieben länger – bisweilen zu lang – in der Klinik. Das alles ist der Rationalisierung zum Opfer gefallen. Die Frage ist nun: Wie geht es weiter?
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ePA: Gesetzlich Versicherte nicht zum Sammeln von Gesundheitsdaten im Rahmen der Digitalisierung „missbrauchen“
Im Koalitionsvertrag plant die neue Regierungskoalition mit einem Opt-out-Verfahren die Aufhebung zentraler Vorgaben in puncto Datenschutz der elektronischen Patientenakte (ePA). Opt-out bedeutet, dass für alle gesetzlich Versicherten die ePA in Anwendung kommt - es sei denn, man widerspricht aktiv. Bislang soll nach Patientendatenschutzgesetz die ePA gesetzlich Versicherten nur auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Opt-out-Verfahren wird der Weg zu einem flächendeckenden Sammeln von Gesundheitsdaten geebnet, so die Einschätzung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.(BDP).
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Virchowbund zeigt sich überzeugt: "Lauterbach ist die richtige Antwort"
Zur Bekanntgabe der Berufung von Karl Lauterbach als Gesundheitsminister erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte, Dr. Dirk Heinrich: „Die Berufung von Karl Lauterbach zum neuen Gesundheitsminister ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie. Die Wissenschaft ist der natürliche Feind des Populismus, deshalb werden wir die Pandemie nur faktenbasiert und mit entschlossenem Handeln besiegen, anstatt nach Ideologie oder Stimmungen."
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DGIV zur Nominierung des neuen Gesundheitsministers
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV), Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, meldet sich mit einem Statement zur Nominierung von Prof. Dr. Karl Lauterbach als neuen Gesundheitsminister: „Viele vergessen, dass die Anfänge integrierter Versorgungskonzepte unauflöslich mit dem Namen Karl Lauterbach verbunden sind. Erst mit dem Gutachten zu Unter-, Über und Fehlversorgung des Sachverständigenrats sind zur Zeit der Jahrtausendwende die ersten Schritte zu einer echten Versorgungsreform im deutschen Gesundheitswesen eingeläutet worden."
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Jede zweite Apotheke zur Durchführung von COVID-19-Impfungen bereit
Die Apothekerinnen und Apotheker Deutschlands zeigen eine große Bereitschaft, gegen COVID-19 zu impfen. „Nach einer aktuellen Umfrage würden in jeder zweiten Apotheke COVID-19-Impfungen durchgeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu zählt, dass keine unnötigen administrativen Hemmnisse aufgebaut werden und auch die Vergütung angemessen ausgestaltet ist. Und es muss ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
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Koalitionsvereinbarungen für die sichere Arzneimittelversorgung zu vage
Die zwischen CDU/CSU und SPD getroffene Koalitionsvereinbarung enthält kaum konkreten Lösungsansätze, um die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft zu sichern, meint der Bundesverbande der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Die Sicherung der Arzneimittelversorgung im Hinblick auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – den demografischen Wandel und die Urbanisierung zu Lasten ländlicher Regionen – bleibe im Vagen, kommentiert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, das Ergebnis der Verhandlungen.
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Koalitionsvertrag mit Potenzial in der Gesundheitspolitik
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zu gesundheitspolitischen Aspekten im Koalitionsvertrag: „Wir begrüßen es, dass die Koalition die Pflege stärken will. Das ist für uns ein wichtiger und richtiger Schritt in der Alten- wie in der Krankenpflege. Wichtig ist, dass die Pflege auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen und den Patienten im Krankenhaus ankommt. Dazu gehört es, auf die Pflegequalität zu achten und zu verhindern, dass durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder eingeführt wird."
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Behandlungsfehler: Beweislast darf nicht bei Patienten liegen
Der AOK-Bundesverband begrüßt die Forderung des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, die Beweislast für Patienten zum Nachweis von medizinischen Behandlungsfehlern zu erleichtern. "Wir müssen vor allem den Patienten helfen. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, darf nicht auch noch mit der Beweisführung belastet werden", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nicht die betroffenen Patienten sollten die Ursache des Behandlungsfehlers nachweisen müssen, sondern betroffene Ärzte ihre Unschuld.
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AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Zweitmeinung in der Medizin
Muss man operieren, kann man operieren, sollte man operieren? – Diese Fragen beschäftigen viele Ärzte und Patienten jedes Jahr. Die richtige Diagnosestellung ist Voraussetzung für die geeignete Therapie. Nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes haben gesetzlich versicherte Patienten seit Mitte 2015 vor ausgewählten geplanten Eingriffen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Welche Bedeutung die Zweitmeinung juristisch, medizinisch und für den Patienten hat, diskutierte jüngst der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e.V. bei seinem Treffen in Würzburg.
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