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Arzneimittel weiter im Vordergrund – Medizinprodukte unterrepräsentiert

07.09.2022 14:35
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) gewinnen innerhalb des deutschen Gesundheitssystems weiter an Bedeutung. Das Verfahren nach § 6 Abs. 2 KHEntgG ist der Standard, über welches innovative Diagnostik und Therapien Eingang in das Vergütungssystem finden können, wenn diese noch nicht im DRG-System abgebildet sind. Antragsteller sind ausschließlich Krankenhäuser nach §1 KHEntgG (circa. 1.400 Einrichtungen, darunter Plankrankenhäuser, Universitätskliniken und Krankenhäuser mit Versorgungsauftrag). Das Erstellen des Antrags erfolgt häufig in enger Zusammenarbeit mit Pharmazeutischen Unternehmen, Medizinprodukteherstellern oder wissenschaftlichen Fachgesellschaften (z.B. DGHO), die detaillierte und begründete Anfragen zu NUB für die Einreichung beim InEK vorbereiten. Inhalt einer NUB-Anfrage ist grundsätzlich eine Beschreibung der Methode, die Zuordnung von OPS-Kodes und betroffenen DRG, Einfluss der neuen Methode auf Verweildauer etc. sowie die Kalkulation der Mehrkosten (Differenzkosten) gegenüber der bisherigen Standardversorgung.

Ausgabe 05 / 2022