Die „Antrittsrede“
06.11.2012 16:56
„... Mit seinen Richtlinien und Beschlüssen zu Struktur- und Prozessqualitätsanforderungen, zur verpflichtenden Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Qualitätsvergleichen, der Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung über Qualitätsergebnisse, der Festlegung von Mindestmengen und vielem mehr greift der G-BA steuernd in das Leistungsangebot und den Zugang zum Versorgungsmarkt ein. Genauso wie zum Beispiel durch die Festlegung von Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung - nur dass sich die Effekte der Qualitätssicherung auf das Versorgungsangebot ungleich schwieriger quantifizieren lassen. Externe Qualitätssicherung, internes Qualitätsmanagement (QM) und Qualitätsdarstellung sind die üblichen drei Säulen, auf denen man auch im freien Markt eine Qualitätsstrategie aufbaut.
Ausgabe 06 / 2012
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