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20 Stellungnahmeverfahren zur Bildung neuer Festbetragsgruppen

20.12.2017 12:51
Die Preisschraube für generisch verfügbare Arzneimittel wurde 2017 weiter angezogen. Der Preisdruck auf Generikaunternehmen wächst nach wie vor.
  • 20 Stellungnahmeverfahren zur Bildung neuer Festbetragsgruppen leitete der Gemeinsame Bundesausschuss alleine in 2017 ein.
  • Zusätzlich benannten die gesetzlichen Krankenkassen 18 schon bestehende Festbetragsgruppen für Preissenkungen. Für viele generische Arzneimittel erhält der Hersteller schon heute weniger als den Preis eines Brötchens.
  • Bei 11 Festbetragsgruppen will aktuell der GKV-SV den Festbetrag wegen „mangelnder Besetzungszahlen“ aufheben, d.h. es sind zu wenige Anbieter im Markt, um den Festbetrag halten zu können.


Mehr Festbeträge heißt, es kommen zusätzliche Kosten auf Patientinnen und Patienten sowie intensivere Beratungsgespräche auf die Apotheken und Ärzte zu. Denn immer dann, wenn Hersteller ihr Arzneimittel nicht mehr mindestens 30 % unter Festbetrag anbieten können, muss der Patient zuzahlen und der Apotheker, neben seiner eigentlichen pharmakologischen Beratung, auch über die Zuzahlung aufklären. Das ist ein unbefriedigender Zustand für alle Beteiligten.

Manche Hersteller haben diesen als „Kellertreppeneffekt der Festbetragsfestsetzung“ bekannten Auswirkungen nichts mehr entgegenzusetzen: Bei erstmaliger Einführung eines Festbetrages können sie ihre Preise zwar noch unterhalb der Zuzahlungsgrenze festlegen. Im folgenden Verfahren wird aber der Festbetrag dann aufgrund dieser gesenkten Preise noch weiter unten festgesetzt. Nach mehreren derartigen Verfahren ist ein angemessener Preis kaum noch zu erzielen. Die Rabattverträge der Krankenkassen drücken den Preis zusätzlich. Viele Kostendämpfungsinstrumente der Arzneimittelgesetzgebung, wie Festbeträge, Zuzahlungsgrenzen und Rabattverträge, zielen vor allem auf Generika, also auf die Wirkstoffe ohne Patentschutz. Sie machen 77 % der Arzneimittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus, verursachen aber nur 10 % der Gesamtarzneimittelkosten.

Die Folge der Preisspirale nach unten: Viele Anbieter können bestimmte Wirkstoffe nicht mehr wirtschaftlich anbieten. Lieferunfähigkeiten und Marktverengungen sind die Folge. Für eine sichere Versorgung wäre es jedoch besser, es künftig gar nicht erst soweit kommen zu lassen und das Instrument des Festbetrags mit mehr Augenmaß anzuwenden.