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„Der G-BA stärkt die Rolle der Ärzte und fordert sie zur Biosimilar-Verordnung auf“!

20.08.2020 16:21
Am 20.8.20 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zum Thema „Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln“ beraten und Hinweise für Ärzte zur Austausch­barkeit von Erstanbieterpräparaten und Biosimilars verabschiedet. Diesen Auftrag hatte der G-BA aus dem Gesetz für mehr Si­cherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) erhalten, das im August 2019 in Kraft trat.

Positiv ist es aus Sicht der AG Pro Biosimilars, dass hier einmal mehr die Rolle des Arztes gestärkt werde. Er müsse auch weiterhin den Patienten über das neue Präparat und etwaige Anwendungshilfen beraten und so die Umstellung auf ein Biosimilar betreuen. Gleichzeitig soll er, so der G-BA wörtlich, wo immer möglich, ein preisgünstiges Produkt – in der Regel ein Biosimilar – verordnen. „Es ist gut, dass der G-BA die Verordnungsentscheidung der Ärzte stärkt, sie aber gleichzeitig in die Verantwortung nimmt, preisgünstige Biosimilars anstelle von Erstanbieterpräparten zu verordnen“, so Peter Stenico, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars.

Nicht ganz schlüssig sei hingegen, dass der G-BA nicht ausdrücklich das Verschreiben von Biosimilars empfehle, sondern vielmehr alle Biologika, die unter Rabattvertrag sind, grundsätzlich als wirtschaftlich ansieht. Peter Stenico: „Seit die Biosimilars auf dem Markt sind, sorgen sie für massive Einsparungen. Das GSAV wollte diese Entwicklung verstärken. Mit dem Entschluss von heute aber werden nicht ausdrücklich die Biosimilars gefördert, sondern auch und vor allem die Rabattverträge.“