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AMNOG-Beschlüsse: Ab Juni Stellungnahmeverfahren zur Benennung von Kombinationen

26.05.2023 15:41
m Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im jeweiligen Stellungnahmeverfahren ab Juni 2023 zusätzlich einen Entwurf für die Benennung von Kombinationen. Der G-BA benennt entsprechend eines gesetzlichen Auftrags in seinen AMNOG-Beschlüssen die Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die – aufgrund ihrer arzneimittelrechtlichen Zulassung – mit dem bewerteten Arzneimittel im betreffenden Anwendungsgebiet als Kombinationstherapie eingesetzt werden können.

Der Entwurf des G-BA für die Benennung von Kombinationen ist auf seiner Website beim jeweiligen Verfahren unter dem Reiter „Nutzenbewertung“ zu finden – neben der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beziehungsweise des G-BA. Dahingehende Stellungnahmen können als Teil der Stellungnahme zur Nutzenbewertung eingebracht werden. Dabei ist die übliche Vorlage zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu verwenden.

Der G-BA plant zudem ein Stellungnahmeverfahren hinsichtlich der Benennung von Kombinationstherapien für die bis zum 12. November 2022 gefassten Beschlüsse (Bestandsbeschlüsse). Dieses Stellungnahmeverfahren wird voraussichtlich Ende Juni 2023 beginnen. Die entsprechenden Unterlagen werden den Stellungnahmeberechtigten nach § 92 Absatz 3a SGB V zugesandt und auf der Website des G-BA veröffentlicht.