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ATMP – Richtlinie zu qualitätssichernden Mindestanforderungen in Kraft

14.06.2022 13:10
Für die qualitätssichernden Mindestanforderungen bei der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) gilt nun die neue „Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von ATMP“ (ATMP-QS-RL). Sie wurde – bis auf die vom Bundesministerium für Gesundheit beanstandeten Regelungen zu Pflegefachkräften in der Neonatologie und Pädiatrie – im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Die Richtlinie löst die bisherigen qualitätssichernden Mindestanforderungen für die Anwendung von

  • CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien und
  • Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie

ab. Die Übergangsregelungen für medizinische Einrichtungen, die beim Nachweis gegenüber dem Medizinischen Dienst gelten, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Beschluss vom 5. Mai 2022 angepasst und bis zum 4. November 2022 verlängert.

Die Richtlinie, die Checklisten für das Nachweisverfahren und ein Musterformular sind auf der Website des G-BA veröffentlicht: ATMP-QS-RL

Weitere Informationen auf der Website des G-BA zu diesem Thema: Qualitätsgesicherte Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP)