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Aufgaben als Impfpolizei werden abgelehnt

17.02.2022 10:43
Zu den Überlegungen der Politik, die Krankenversicherungen im Zuge der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden, erklären die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband, dass die gesetzliche und private Krankenversicherungen alle Aktivitäten unterstützen werden, die Impfquote zu erhöhen. Die im Entwurf vorgesehene Pflicht der Krankenversicherungen, ihre Versicherten über das neue Gesetz, die Abläufe und Beratungsangebote aktiv zu informieren, entspreche ihrem Aufklärungsauftrag.

Abgelehnt werde jedoch, die für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht geplante Abfrage, Sammlung, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Krankenversicherungen. Die Begründungfür die Ablehnung: "Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspricht diesem Prinzip fundamental. Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden."

Den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln, sei darübr hinaus nicht praktikabel. Denn diese Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen. "Hinzu kommen die Echtheitsprüfungen für die eingereichten Nachweise. Für Versicherte, die keine Nachweise einreichen, müssten die Daten an mehrere Hundert verschiedene Ordnungsämter gemeldet werden.“