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Auswahl von Biosimilars - Die führende Rolle des Krankenhausapothekers

01.09.2017 17:07
Der Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.) unterstützt den Einsatz von biosimilaren Antikörpern unter den Voraussetzungen einer evidenzbasierten Bewertung und Auswahl durch die verantwortlichen Ärzte und Arzneimittelkommissionen der Krankenhäuser, einer sicheren Einführung in die klinische Praxis und der Durchführung der vorgeschriebenen Pharmakovigilanz- Maßnahmen.

Biosimilare Antikörper stellen hinsichtlich der Effektivität und Sicherheit gemäß ihrer Definition durch die EMA gleichwertige Alternativen zum entsprechenden Referenzarzneimittel dar. Dennoch bedürfen der Prozess der Auswahl von Biosimilars, ihre Verschreibung und Anwendung, sowie der Prozess des Switching eines definierten und strukturierten Vorgehens. Pharmakovigilanz-Maßnahmen sind zu etablieren und ihre Umsetzung an allen beteiligten Stellen der Prozesskette sicherzustellen.

Krankenhausapothekern als Vorsitzende oder Geschäftsführer der Arzneimittelkommissionen der Krankenhäuser kommt hierbei in folgenden Punkten eine zentrale Rolle zu:

- Bereitstellung von klinisch-pharmakologischer und pharmakoökonomischer Information für Ärzte und Pflegekräfte
- Implementierung von sicheren Prozessen (z.B. Dokumentation des eingesetzten Produktes einschließlich der Chargennummer für den einzelnen Patienten)
- Unterstützung der Umsetzung aller Pharmakovigilanz-Prozesse entsprechend der Zulassungstexte
- Festlegung eines sicheren und nachvollziehbaren Switching-Prozesses in Absprache mit den beteiligten Ärzten
- Sicherstellung eines jederzeit nachvollziehbaren Verschreibungsprozesses unter Berücksichtigung elektronischer Verschreibungssysteme
- Bewertung der Kosten- und Erlössituation für das Krankenhaus