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Psychologische Expertise bei sozialrechtlichen Fragestellungen notwendig

05.10.2021 10:56
Eine aktuelle Umfrage des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) unter seinen 11.000 Mitgliedern belegt die Bedeutung psychologischer Expertise bei sozialrechtlichen Fragestellungen. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass diese Expertise von Sozialgerichten und Versicherungsträgern zu selten und nicht mit der gebotenen Intensität abgefragt wird.

„Es gibt immer mehr sozialrechtliche Verfahren, in denen die wissenschaftliche Herangehensweise von Psychologinnen und Psychologen für eine fundierte Begutachtung des Sachverhaltes erforderlich ist. Eine rein medizinische Sichtweise etwa betrachtet Krankheitsbilder, deren Heilung und weniger die individuellen Bedingungen im Umfeld. Das greift oftmals zu kurz“, so Dr. Meltem Avci-Werning, Präsidentin des BDP.

Die relevante Gesetzgebung und tradierte Praxis verhindern derzeit den systematischen Einsatz von Psychologinnen und Psychologen als Gutachter*innen. In den betreffenden Paragraphen wird vor allem medizinische Kompetenz bei der Begutachtung eingefordert. „Diese Praxis muss sich ändern, es braucht bei der Begutachtung im sozialrechtlichen Bereich eine breitere wissenschaftliche Kompetenz, um die immer spezifischer werdenden Fragestellungen richtig und im Sinne der betroffenen Menschen beurteilen zu können“, so Prof. Dr. Anja Kannegießer, Ehrenvorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP.

Nur etwa 40 % der Befragten gaben in der Umfrage an, regelmäßig in sozialrechtlichen Verfahren eingebunden zu werden, oftmals nur als Zusatzgutachter:innen. Dabei gibt nicht einmal 30 % an, dass psychologische Expertise eine angemessene Wertschätzung erfährt. Die Hälfte der Befragten bestätigt, dass eine psychologische Beurteilung nicht angemessen berücksichtigt wurde. Fast 8 % sehen das sogar als „oft der Fall“ an. Die interdisziplinäre Kommunikation mit anderen Gutachter:innen sahen fast 40 % als „unzuverlässig und lückenhaft“ oder als gar „kaum vorhanden und mangelhaft“ an. Hier besteht deutlicher Verbesserungsbedarf.

Der überwiegend größte Teil der Berührungspunkte findet sich in der Zusammenarbeit mit den Sozialgerichten (insgesamt knapp 1/3), der deutschen Rentenversicherung (knapp 1/5) und den Berufsgenossenschaften (rund 15 %). Dabei geht es vor allem um Themen der Funktions- und Leistungsbeurteilung im Rahmen der Erwerbsfähigkeit bzw. Reha- und Teilhabeleistungen, der Opferentschädigung sowie der Einordnung des Grads der Behinderung.

„Psychologinnen und Psychologen berichten, dass bei einzelnen Sozialgerichten die psychologische Expertise öfter als früher abgefragt bzw. in Verfahren eingebunden wird. Dieses lässt sich auf wichtige Erfahrungen der Richterinnen und Richter mit Psychologinnen und Psychologen zurückführen: Je stärker das Verständnis für psychologische Kompetenz bei sozialrechtlichen Fragenstellung ist, desto mehr wird dieser auch vertraut“, sagt Wilhelm Schilling, Vorsitzender der Sektion Wirtschaftspsychologie im BDP.