DPtV und bvvp: Analyse der KBV-Zahlen zur Psychotherapie
„Die Kontingente sind bedarfsgerecht und werden von Psychotherapeut*innen verantwortungsvoll genutzt“, sagen die Studien-Autorinnen und -autoren.
„Das Ergebnis ist eindeutig: Psychotherapeut:innen behandeln so lange wie es notwendig ist. Die vorgegebenen Kontingente werden nicht regelhaft ausgeschöpft. Schon die Vorgänger-Studie von 2014 zeigte ähnliche Ergebnisse“, sagt Gebhard Hentschel. Mit 30 Prozent werde ein nicht unerheblicher Teil der Therapien schon innerhalb der Kurzzeittherapie (KZT) 1 oder in der Akutbehandlung erfolgreich beendet.
„Mit 49 % hat fast die Hälfte der Patient:innen vier oder mehr gesicherte Diagnosen aus dem F-Kapitel der ICD-10 – Psychische und Verhaltensstörungen. Bei 37 % sind es zwei oder drei Diagnosen“, erklärt Ulrike Böker. „Komorbidität ist die Regel. Die Patient:innen in der ambulanten Psychotherapie sind also keine ‚leichten Fälle‘.“ Die Zahlen widerlegten somit eindrucksvoll Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Psychotherapeut*innen würden lieber „leichte Fälle über längere Zeit“ behandeln.
„74 Prozent der Patient:innen nehmen die psychotherapeutische Sprechstunde und die sich anschließenden probatorischen Sitzungen bei dem-/derselben Psychotherapeut:in wahr, wechseln also nicht“, sagt Bundesvorsitzender Hentschel. „Damit ist in vielen Fällen mit Beginn der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Kontinuität des Behandelnden und der Behandlung gegeben. Auch diese Erwartung unserer Patient:innen kann also sehr häufig erfüllt werden.“