Sie sind hier: Startseite Nachrichten 1 Jahr Erstattung der Online-Videosprechstunde

1 Jahr Erstattung der Online-Videosprechstunde

04.04.2018 16:50
Seit dem 1. April 2017 können Ärzte in Deutschland bei Bestandspatienten Online-Videosprechstunden durchführen und über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dabei ist festgelegt, welche Arztgruppen bei welchen Indikationen diese Form der Kommunikation einsetzen dürfen.

„Telemedizin erleichtert Patienten das Leben und leistet einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung. Die Einführung der Online-Sprechstunden bietet Patienten eine echte Zeitersparnis, sie müssen nicht den Weg und lange Wartezeiten in der Praxis in Kauf nehmen“, erklärt David Meinertz, CEO und Gründer von Europas größter Online-Arztpraxis DrEd. „Es ist absehbar, dass sich diese Situation ohne eine Reform des Gesundheitswesens in den kommenden Jahren verschärft.”

DrEd hat seit 2011 europaweit bereits knapp 2 Millionen Beratungen und Behandlungen von London aus durchgeführt – mehrere hunderttausend davon für Patienten in Deutschland. Für viele von ihnen sind Online-Beratungen und -Behandlungen also bereits seit Jahren gelebter Alltag. Die Patienten schätzen den Service von DrEd, sie zahlen die Behandlungsgebühren bislang aus eigener Tasche. „Sollten im Mai Fernbehandlungen zugelassen werden, ist eine adäquate Erstattung telemedizinischer Leistungen der nächste logische Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens”, sagt David Meinertz.