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Einschätzungen zum Kabinettsentwurf zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

09.10.2019 14:04
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e. V. und der IKK e.V. begrüßen die Vorlage des Kabinettsentwurfs zum GKV-FKG. Sie bekräftigen ihre Auffassung, dass das parlamentarische Verfahren nun zügig angegangen werden muss, um eine schnellstmögliche Umsetzung der Regelungen sicherzustellen. Die Krankenkassen brauchen rasch Kalkulationssicherheit bei der Aufstellung ihrer Haushaltspläne.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürften keine Abstriche bei den Regelungen zur zukünftigen Finanzstruktur (Morbi-RSA) vorgenommen werden. Die RSA-Reformelemente bildteen ein stimmiges Gesamtpaket, das zu fairen Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führt, Manipulationsanreize minimiert und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert.

Die Bündnispartner bedauern, dass das Vorhaben, ein einheitliches Aufsichtshandeln sicher zu stellen, im Gesetzentwurf aus ihrer Sicht nicht konsequent verfolgt werde. Bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch einheitliches Aufsichtshandeln zu beheben, bleibe aber dringend erforderlich. Gleiche Sachverhalte, zum Beispiel die Genehmigung von Hausarztverträgen oder Verträgen zur integrierten Versorgung, müssen von den Aufsichten in Bund und Land gleich bewertet werden. Nur wenn alle Regeln für alle gleich gelten, ist ein fairer Wettbewerb sichergestellt. Einheitliches Aufsichtshandeln muss gewährleistet und der Kabinettsentwurf entsprechend nachgebessert werden!

Die Bündnispartner begrüßen hingegen, dass es im Wesentlichen bei der bisherigen Regelung zur Besetzung des Verwaltungsrates im GKV-Spitzenverband bleibe.