Epidemiologisch sinnvolles Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in Pandemielage
Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Das Gesetz ist aus epidemiologischer Sicht sinnvoll, denn es geht darum, in einer zeitlich unkalkulierbaren Pandemiesituation weiter handlungsfähig zu sein. Testungen und Impfungen sind notwendige Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes der Bevölkerung. Wir begrüßen, dass es im Laufe der Debatte über den Entwurf Klarstellungen bei den Ermächtigungsregelungen gegeben hat. So gilt jetzt zunächst der Vorbehalt des Parlaments - dieses muss zunächst die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen.
Kritisch sehen wir die Finanzierungsregelungen. So kann das BMG in der Rechtsverordnung regeln, Testungen und Schutzimpfungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren, und zwar auch für PKV-Versicherte. Hier brauchen wir eine richtige Zuordnung der Verantwortlichkeiten. Es bedarf daher einer gesetzlichen Regelung, die der PKV die Kostenübernahme für ihren Versichertenanteil zuordnet. Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz bei den Krankenhaus-Coronaprämien gezeigt, dass eine entsprechende gesetzliche Klarstellung möglich ist.“