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Erste Korrekturen im Festbetragssystem genügen dem BVDAK nicht

18.04.2023 17:35
Es sei keine Überraschung, dass Karl Lauterbachs Gesetzentwurf zur Lieferengpassbekämpfung, kurz ALBVVG, bei allen im Markt Beteiligten wenig Gegenliebe finden würde, meint der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. Festbeträge und Rabattverträge solle es nach den Plänen des Gesundheitsministers für Kinderarzneimittel nicht mehr geben. Warum nur in diesem Sektor, fragen sich die Experten, wenn doch die Erkenntnis, dass man es mit der Ökonomisierung übertrieben habe, jetzt auch bei Karl Lauterbach angekommen sei?

„Die Krankenkassen haben es mit großer Freude seit Ulla Schmidt über die Rabattverträge geschafft, dass Standardarzneimittel nur noch auf Discounterniveau abgerechnet werden können und damit andere Länder bevorzugt werden“, betont Dr. Stefan Hartmann.

Nun solle im Bereich der rabattierten Arzneimittel künftig der Bedarf für drei Monate bei Industrie und Großhandel vorgehalten werden, für Antibiotika sechs Monate. Weiterhin können die Apotheken wie schon jetzt von Ärzten verschriebene Medikamente gegen wirkstoffgleiche Präparate austauschen. Die entsprechende Liste dafür solle vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kommen. Die Abkehr von Teilen der Festbeträge werde damit durch eine neue „Bürokratie-Liste“ ersetzt. Eine gelockerte Preispolitik könne zwar zu etwas „weniger Improvisieren“ in der Apotheke führen, aber die fehlende sachgerechte Vergütung für den erheblichen Zeitaufwand sei damit nicht beseitigt, so der BVDAK.

Die standespolitische Führung der Ärzte spreche sich zwar weiterhin gegen eine Arzneimittel-Substitution aus. Doch im Kontakt mit den Medizinern vor Ort erlebe man, dass sie von dauernden Rückrufen nur noch genervt seien. Treffende Kritik komme mit Recht auch von der pharmazeutischen Industrie. Beim ALBVVG handele es sich um halbherzige, komplizierte Maßnahmen zu Teilaspekten. Die Maßnahmen würden daher nicht zu der notwendigen Diversifizierung in den Lieferketten aller Arzneimittel und somit nicht zu einer umfassenden Verringerung von Abhängigkeiten führen. Das ganze Ausmaß der verfehlten Festbetragspolitik seit Ulla Schmidt bis Jens Spahn zeige sich – so der BVDAK – von Jahr zu Jahr deutlicher. Hartmann: „Schon die Abkürzung des Gesetzentwurfs ALBVVG zeigt, es bleibt kompliziert und ohne akzeptable Aufwandsentschädigung.“