Flächendeckende E-Rezept-Nutzung erfolgt stufenweise
Über die Regionen hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und deren regionale Leistungserbringerorganisationen bereits abgestimmt. Weitere entsprechende Abstimmungen erfolgen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt. Stand heute ist angedacht, drei Monate später - nachdem die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben - in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die Einführung umzusetzen. In 2023 folgen die ausstehenden acht Bundesländer und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts.
Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes sind die medizinischen Einrichtungen in allen Regionen angehalten, von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Die Krankenkassen sind heute schon, die Apotheken spätestens ab dem 01. September 2022 bundesweit dazu in der Lage, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen.