Gesundheits-Apps auf Rezept: Guide zeigt Wege in den deutschen Markt
„Die Studien für den Nachweis des sogenannten positiven Versogungseffekts einer medizinische App sind anspruchsvoll, müssen in Deutschland durchgeführt werden, eine herstellerunabhängige Institution einbeziehen und hohen methodischen Anforderungen genügen. Besonders für internationale Unternehmen ist dies herausfordernd“, sagt Dr. Holger Gothe, Leiter des Bereichs Versorgungsforschung am IGES
Institut und Experte für Real-World-Daten.
Was sich dann eröffnet, ist ein Markt mit rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Denn diese können sich eine medizinische App, auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) genannt, mit belegtem Nutzen von ihrem Arzt verschreiben lassen. Auch ein direkter Antrag auf Kostenübernahme bei der eigenen Krankenkasse ist möglich. Das regelt das im Dezember 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Die App muss jedoch zuvor ein offizielles Prüfverfahren beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen und in das sogenannte DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen werden.
Genau diese Abläufe beschreibt die 28-seitige Broschüre „Market Access and Reimbursement for Digital Health Apps“ des IGES Instituts. Sie ist in englischer Sprache verfasst und richtet sich vor allem an ausländische Interessenten. Autoren sind Experten aus den Bereichen Medizintechnik, klinische und Versorgungsforschung sowie Reimbursement. Besonders ist, dass auch Erstattungsmöglichkeiten für digitale Versorgungsprodukte,
die keine DiGAs sind, und für kombinierten Produkte, etwa aus DiGA und einem Medizinprodukt, beschrieben werden. Zudem liefert der Guide allgemeine Informationen zum deutschen digitalen Gesundheitsmarkt und dem Gesundheitssystem.
Mehr Informationen und eine Bestellmöglichkeit gibt es unter www.iges.com/digitalguide.