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Herbstwelle flacht ab – Testgeschehen rückläufig!

03.11.2022 12:18
Die aktuelle Datenanalyse des ALM e.V. für die 43. Kalenderwoche (24.– 30.10.2022) zeigt in Bezug auf das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen einen erwartbaren Rückgang der PCR-Testzahlen aufgrund des deutlichen Abflachens der Herbstwelle. Der fachärztliche Berufsverband weist in dem Zusammenhang weiterhin auf die Untererfassung der tatsächlichen Infektionszahlen hin, da aus medizinischen Gründen nicht mehr alle symptomatischen Personen mit positivem SARS-CoV-2-Antigentest zur Bestätigung mit einem PCR-Test untersucht werden und zudem die mittels SARS-CoV-2-Antigentests diagnostizierten Infektionen nicht in die Infektionsstatistiken eingehen.

In der vergangenen Woche wurden insgesamt 599.125 SARS-CoV-2-PCR Untersuchungen in den fachärztlichen Laboren durchgeführt, dies sind 21 Prozent weniger als noch in der Vorwoche (KW 42: 755.050). Davon wurden 263.145 Tests positiv befundet (KW 42: 378.479), was einem Rückgang von 30 Prozent entspricht. Die Positivrate lag in der vergangenen Woche bei 43,9 Prozent und damit ebenfalls deutlich niedriger als in der Vorwoche (50,1 Prozent). Die Auslastung der 183 teilnehmenden medizinischen Labore in Bezug auf SARS-CoV-2-PCR-Tests lag im bundesweiten Durchschnitt bei lediglich 24 Prozent (Vorwoche noch 30 Prozent). Die in den fachärztlichen Laboren verfügbaren SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten wurden für die laufende 44. Kalenderwoche mit 2,48 Millionen Tests auf gleichbleibend hohem Niveau ermittelt.

Ende November läuft die aktuelle Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus. Hierzu äußert sich der 1. Vorsitzende der Akkreditierten Labore in der Medizin: „Wenn es überhaupt noch einer weiteren Regelung durch eine Testverordnung in Bezug auf die aktuell abklingende Pandemie bedarf, dann wäre dies nach unserer Auffassung mit Fokus auf den Schutz der besonders zu schützenden Gruppen, z. B. im Alten- und Pflegeheimbereich sowie in Krankenhäusern, sinnvoll. Aus unserer Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt dazu übergegangen werden, COVID-19 wie die Influenza-Grippe oder andere Atemwegerkrankungen zu behandeln. Darüber hinaus bleibt aus fachlicher Sicht eine ausreichende Surveillance mittels Sequenzierung und variantenspezifischer PCR wichtig, um das Entstehen und die Verbreitung neuer Virus-Varianten auch weiterhin frühzeitig im Auge zu behalten“, so Dr. Michael Müller. „Im Übrigen ist auch die PCR-Diagnostik außerhalb von fachärztlichen Laboren und Arztpraxen entbehrlich! Die Wiederherstellung des Arztvorbehaltes zur Diagnosefeststellung von Infektionserkrankungen ist dringend geboten“, ergänzt der ALM-Vorsitzende.

Der stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Jan Kramer bekräftigt erneut den Appell des fachärztlichen Berufsverbandes: „Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass erkrankte Menschen in ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung gehören, denn dort erhalten die Patientinnen und Patienten eine adäquate medizinische Versorgung und Diagnostik. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass man durchaus auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger setzen kann. Wir haben alle gelernt, das eigene Kontaktmanagement im Blick zu haben und insbesondere in Innenräumen mit vielen Menschen eine Maske zu tragen. Wir werben auch dafür, dass die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen in Anspruch genommen werden. Das schließt neben den Corona-Vakzinen auch die altbekannte Grippeschutzimpfung ein“, so der Internist und Labormediziner Kramer abschließend.