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Keine Zusatzvergütung für kommerzielle Arztterminvermittlung

31.01.2023 18:59
Aus dem Kreis der Koalitionsfraktionen stammt der Vorschlag einer finanziellen Förderung von Arztpraxen, die private Online-Terminvermittlungsdienste nutzen. Diese Idee hat Eingang gefunden in die Gesetzgebungsplanungen des Bundesministeriums für Gesundheit für ein baldiges Versorgungsgesetz. Für Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wäre es absolut falscher Ansatz den Arztpraxen die Inanspruchnahme von kommerziellen Terminvermittlungsdiensten zu vergüten.

Ein Geschäftsmodell, das bereits funktionierte, müsse nicht zusätzlich subventioniert werden, zumal es sich hier um Geldmittel der Beitragszahler:innen handelt. Hinzu komme, so Moormann, "dass bei diesen kommerziellen Terminvermittlungsdiensten oft der Umgang mit den besonders schützenswerten Daten zum Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten unklar und für den Einzelnen schwer zu durchschauen ist".

Damit die Online-Terminvermittlung schnell, bequem und gleichzeitig sicher für die Patienten:innen sei, seien klare gesetzliche Vorgaben und Standards für die Terminvermittlung über private Anbieter notwendig. Dazu zähle das generelle Verbot von Tracking, Werbung und der Registrierungspflicht. Moormann mahnt auch an, dass niemand mangels Alternativen in die Online-Terminvermittlung gezwungen werden dürfe. Sein Vorschlag lautet: "Sinnvoller als die Förderung kommerzieller Angebote wäre eine Weiterentwicklung des Online-Angebots der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, also der „116117.de“, mit direkter Anbindung an die Terminvermittlung in den Arztpraxen."