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Krankenhausreform: Der BDC fordert bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie

22.04.2024 09:29
„Wer kann mich in Zukunft überhaupt noch wo und wie operieren?“ Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) möchte verhindern, dass diese Frage künftig bei Patientinnen und Patienten zum Standard wird. Seine Forderung ist daher: Weiterbildung darf nicht länger von der Politik ignoriert werden, sondern muss zwingend zum Kernthema der Krankenhausreform werden, weil sonst der chirurgische Nachwuchs schlicht fehlt. Für die chirurgischen Verbände war die fachärztliche Weiterbildung eines der berufspolitischen Hauptthemen beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress im April.

„Um auch in Zukunft eine adäquate medizinische Versorgung sicherzustellen, darf es keinen Verlust einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung geben. Das müsste allen Beteiligten im Gesundheitswesen bewusst sein. Umso schwerer ist es für uns, nachzuvollziehen, dass die Politik die fachärztliche Weiterbildung bisher kaum berücksichtigt“, betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC befürchtet, dass bei weiterem Hinausschieben einer Anpassung der fachärztlichen Weiterbildung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sowohl die Weiterzubildenden als auch die zur Weiterbildung Befugten mit zunehmend komplizierten Vorgaben konfrontiert werden, die die Weiterbildung im Gebiet Chirurgie erschweren und damit unattraktiv machen. So bestehe unter anderem die Gefahr, dass sich die Weiterbildung zum Facharzt verzögert und obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden müssten.

Um dem chirurgischen Nachwuchs eine qualitativ hochwertige, strukturierte und entsprechend finanzierte Weiterbildung anbieten zu können, braucht es laut dem chirurgischen Berufsverband bestimmte Bedingungen. Diese hat er gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und den chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Kernanforderungen gemeinsam mit Lösungsansätzen zusammengefasst:

  • Die Weiterbildungsstätten müssen mit ihren Angeboten zu Inhalten und Kompetenzerwerb in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein. Zudem sollten lokale und regionale Weiterbildungsverbünde aufgelistet sein, um die Rotationsmöglichkeiten realistisch und zeitentsprechend gestalten zu können
  • Voraussetzung für solche Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, Angleichung der Gehälter und Klärung der Berufshaftpflicht für die Weiterzubildenden bei Orts- bzw. Arbeitgeberwechsel
  • Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis sollte unbürokratisch erfolgen und auch modular möglich sein, vor allem bezüglich der Inhalte. Die verschiedenen Leistungsgruppen müssen natürlich berücksichtigt werden und damit auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung nachfolgen können
  • Eine adäquate und transparente Refinanzierung für die Weiterbildungsstätten der noch zu eruierenden Kosten sollte durch verschiedene Institutionen oder über eine Stiftung erfolgen, wie bereits in einigen europäischen Nachbarländern praktiziert
  • Bezüglich der Refinanzierung der Weiterbildung könnte im stationären Bereich bei den geplanten Vorhaltepauschalen eine finanzielle Zulage exklusiv für die Kliniken erfolgen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und in realiter auch durchführen
  • Im vertragsärztlichen Sektor ist eine finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich auch für das Gebiet Chirurgie und somit für die operativ tätigen Praxen und medizinischen Versorgungszentren zu öffnen

„Gangbare Lösungsansätze haben wir gegeben und stehen für fachliche Beratung zur Verfügung. Nun fordern wir, dass Politik und Instanzen im Gesundheitssystem endlich handeln. Ziel muss es sein, die Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie wieder attraktiver zu gestalten, damit wir auch in Zukunft gut ausgebildete Operateurinnen und Operateure in OP und Praxis haben“, so Meyer.