G-BA: Befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert
„Die befristete Ausnahmereglung, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann, diente angesichts der dynamischen und nicht abschätzbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie dazu, Vertragsarztpraxen ad hoc zu entlasten und die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu verringern", erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Da die Dynamik der Neuinfektionen zwischenzeitlich durch die strikten Abstands- und Hygieneregeln in allen Bereichen des täglichen Lebens, vor allem in den Arztpraxen, deutlich verlangsamt werden konnte, könne die Behelfsregelung deshalb ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte zum vorgesehenen Termin auslaufen. Dies enstpreche laut Hecken "behutsamen und strukturierten Schritten der Lockerung, die Bund und Länder jüngst beschlossen haben".