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G-BA: Befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert

20.04.2020 10:40
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag (17.4.20) in Berlin beschlossen, dass die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegsbeschwerden am 19. April 2020 nicht verlängert wird. Damit gilt ab dem 20. April 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

„Die befristete Ausnahmereglung, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann, diente angesichts der dynamischen und nicht abschätzbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie dazu, Vertragsarztpraxen ad hoc zu entlasten und die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu verringern", erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Da die Dynamik der Neuinfektionen zwischenzeitlich durch die strikten Abstands- und Hygieneregeln in allen Bereichen des täglichen Lebens, vor allem in den Arztpraxen, deutlich verlangsamt werden konnte, könne die  Behelfsregelung deshalb ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte zum vorgesehenen Termin auslaufen. Dies enstpreche laut Hecken "behutsamen und strukturierten Schritten der Lockerung, die Bund und Länder jüngst beschlossen haben".