Sie sind hier: Startseite Nachrichten KV Sachsen initiiert ein Modell zur Fernbehandlung

KV Sachsen initiiert ein Modell zur Fernbehandlung

19.09.2018 11:20
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) – bestehend aus vertragsärztlich tätigen Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten – beschloss am 12. September 2018 einstimmig, die sich durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes ergebenden Möglichkeiten für ein sachsenweites Modellprojekt zur Verbesserung der Versorgung zu nutzen.

Die KV Sachsen sieht im Zusammenhang mit der jetzt ermöglichten Fernbehandlung die Chance, ein Modell sachsenweit zu implementieren, welches den Patienten einen zusätzlichen und koordinierten Zugang zu ärztlichen Leistungen bei Bedarf ermöglicht. Dazu zählt insbesondere das Angebot, einen Telefonkontakt mit einem Arzt für die Beratung der Patientenanliegen zu organisieren. Perspektivisch ist auch angedacht, das telefonische Angebot durch einen telemedizinischen (Video-)Kontakt zu ergänzen. Aus Gründen der Flächendeckung kann aber zu Beginn nur die telefonische Kontaktaufnahme angeboten werden. Sollte sich während des Telefonates die Notwendigkeit eines persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes ergeben, ist auch dessen Organisation Teil des Modellprojektes. Mit der seit November 2014 existierenden Termin-Servicestelle der KV Sachsen gibt es hierfür bereits nutzbare Ressourcen, die ermöglichen, die benötigte Infrastruktur schnell aufzubauen.

Dr. Stefan Windau, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen: „Das Angebot dieser Leistungen unserer Vertragsärzte ist im Gegensatz zu den jetzt sicher relativ schnell zu erwartenden anderen eher „grauen“ Offerten qualitätsgesichert, da die KV Sachsen dafür garantiert, dass ausschließlich Ärzte mit abgeschlossener, mindestens fünfjähriger Facharztweiterbildung zum Einsatz kommen. Die Entscheidung, ob eine Fernbehandlung medizinisch vertretbar ist, bleibt in der Hand des ambulant tätigen Arztes. Auch steht die KV Sachsen als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Sicherheit der Sozialdaten der Patienten.“

Die KV Sachsen wird jetzt auf die Krankenkassen zugehen und sollte eine schnelle Einigung zur konkreten Ausgestaltung und Finanzierung gelingen, könnte das Modellprojekt schon zum 1. April 2019 starten. Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Wir sind uns sicher, auch im Interesse der Sächsischen Staatsregierung zu handeln, denn diese hatte gegenüber der KV Sachsen bereits deutlich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, der Telemedizin zum Durchbruch zu verhelfen.“

Nach einer kurzen Pilotphase in einzelnen Regionen soll das Angebot schnellstmöglich sachsenweit zur Verfügung stehen. Sachsen würde sich mit dem Modellprojekt an die Spitze der Bundesländer setzen, die diese neuen, zeitgemäßen ärztlichen Leistungen zur Patientenversorgung flächendeckend ihren gesetzlich versicherten Bürgern anbieten.