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TI-Anbindung der Apotheken

23.01.2019 13:17
Mehr Vernetzung, weniger Gefahren durch unverträgliche Medikamente: Ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) soll unter anderem elektronische Medikationspläne möglich machen. Anfang Januar haben sich Apotheker und Versicherer auf eine Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss an die Daten-Autobahn geeinigt, wie die CompuGroup Medical (CGM) berichtet.

Wer mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt, der hat schon heute Anspruch auf einen (Bundes-)Medikationsplan. Diesen erstellt und druckt der behandelnde Arzt, damit ihn der Patient in der Apotheke oder bei anderen Medizinern vorzeigen kann. So haben alle Beteiligten einen Überblick über die jeweilige Medikation und können mögliche Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder rezeptfreien Arzneien erkennen. Bisher muss der Patient seinen ausgedruckten Medikationsplan zum Arztbesuch oder in die Apotheke mitnehmen. Künftig, so das Unternehmen, reiche dafür die elektronische Gesundheitskarte aus.

Möglich machen soll das auch die Vernetzung durch die Telematikinfrastruktur (TI). Durch die TI könne in Zukunft jeder Arzt, jedes Krankenhaus und jede Apotheke auf die Medikation ihrer Patienten über den elektronischen Medikationsplan (eMP) zugreifen und diesen auch aktualisieren. Voraussetzung sei immer, dass der Patient mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist. So sollen zum Beispiel Ärzte und Apotheker via KOM-LE (Adressierte Kommunikation der Leistungserbringer) Befunde oder Nachrichten miteinander austauschen oder es werde ein Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte des Patienten hinterlegt, durch den Mediziner wissen, was sie im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder bei einem Unfall zu beachten haben. Diese Anwendungen werden laut Angaben der CGM für die Anwender des Konnektors Kocobox Med+ im 2. Halbjahr 2019 zur Verfügung stehen.

Interoperabilität und Umsetzung des hohen Sicherheitsstandards sicherstellen

Die nun geschlossene Finanzierungsvereinbarung sehe vor, dass die Apotheker von den Krankenkassen pauschale Erstattungsbeträge erhielten, um Anschaffung und Betrieb der TI-Komponenten zu finanzieren. Zur TI-Ausstattung einer Apotheke gehörten ein Konnektor, der die Verbindung zur Telematikinfrastruktur herstellt, mindestens zwei eHealth-Kartenterminals, und die Smartcard (SMC-B) sowie ein Heilberufsausweis (eHBA), mit dem Angehörige der Heilberufe in der Telematikinfrastruktur eindeutig identifiziert werden könnten. Alle Komponenten würden von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) zugelassen, um so die Interoperabilität und die Umsetzung des hohen Sicherheitsstandards sicherzustellen.

Während die Ausstattung und Anbindung der Arztpraxen bereits im vollen Gange ist und bis zum 1. Juli 2019 abgeschlossen sein soll, werde die Ausstattung der Apotheken in diesem Jahr beginnen.