Überangebot an Impfterminen ist nicht zielführend
„Das Impfen gehört in die Vertragsarztpraxis, allen voran in die Hausarztpraxis. Ein Überangebot an Impfterminen ist in keiner Weise zielführend, wenn die bisherigen Impfangebote aktuell gar nicht ausgelastet sind.“
Beide Verbände lehnen das Impfen durch Apotheker oder Zahnärzte ab, da es allein mit der Durchführung der Impfung nicht getan ist. „Im Rahmen der zunehmend verschiedenen Impfvorgaben möchten Patientinnen und Patienten auch beraten werden und zwar in Bezug auf ihre individuelle Situation oder mögliche Vorerkrankungen. Und das ist Aufgabe des Hausarztes, der die Patienten, ihre medizinische Vorgeschichte und Lebensumstände am besten kennt“, betont Anke Richter-Scheer, 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. „Umso mehr verwundert es, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, als Vertreter der Vertragsarztpraxen, sich zu so einem Impfangebot hinreißen lässt.“
AOK Rheinland/Hamburg, KVNO, KZVNR und Apothekerverband Nordrhein hatten am 28.1.22 in einer gemeinsamen Presseerklärung angekündigt, die Impfangebote für Bürgerinnen und Bürger im Rheinland an verschiedenen Impfstandorten ohne vorherige Anmeldung für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster) mit Moderna auszubauen. Dabei sollen insbesondere Zahnärzteschaft und Apothekerinnen und Apotheker einbezogen werden.