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vdek begrüßt Beratungen des Bundeskabinetts über ergänzenden Steuerzuschuss für GKV

02.11.2021 11:57
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch den ergänzenden Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds von sieben Milliarden Euro für 2022 um weitere sieben Milliarden aufstocken wird. Damit kann ein deutlicher Anstieg der Kassenbeiträge im kommenden Jahr verhindert werden. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss aber auch langfristig gesichert werden. Der vdek appelliert daher an die Verhandlerinnen und Verhandler von SPD, Grünen und FDP, entsprechende Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuschreiben.

„Durch die Corona-Pandemie und Leistungsausweitungen der vergangenen Jahre sind die Rücklagen der Krankenkassen fast aufgebraucht. Die nächste Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass das GKV-System auf Dauer verlässlich und nachhaltig finanziert wird. Anderenfalls droht in absehbarer Zeit eine Explosion der Krankenkassen-Beitragssätze“, sagte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Der vdek hat Vorschläge gemacht, wie die GKV-Finanzierung auf ein stabiles Fundament gestellt werden kann. Diese Punkte müssen in den Ampel-Koalitionsverhandlungen besprochen werden:

 

  • Dauerhaft höherer Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds

Der Steuerzuschuss des Bundes in den Gesundheitsfonds muss auf einem höheren Niveau verstetigt werden. Dies ist dringend erforderlich, um versicherungsfremde Leistungen der Kassen und pandemiebedingte Mehrausgaben angemessen abzudecken.

 

  • Kostendeckender Beitrag für ALG-II-Empfänger

Für ALG-II-Empfänger und -Empfängerinnen erhalten die gesetzlichen Krankenkassen seit vielen Jahren einen Mitgliedsbeitrag, der deutlich unter den durchschnittlichen Leistungsausgaben liegt. Etwa zehn Milliarden Euro beträgt die Deckungslücke laut IGES-Institut. Für die Ersatzkassen steht fest: Der Beitrag, den die Arbeitslosenversicherung an die Kassen abführt, muss auf ein kostendeckendes Niveau angehoben werden.

  • Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Gesundheitsleistungen

Die Ersatzkassen fordern, dass der Mehrwertsteuersatz für Gesundheitsleistungen der GKV generell auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent abgesenkt wird. Dadurch würden nicht nur die Beitragszahler der GKV, sondern auch Menschen mit geringen Einkommen entlastet, etwa in der Apotheke beim Kauf von rezeptfreien Arzneimitteln.

  • Strukturreformen für mehr Effizienz und Qualität in der Versorgung

Die Gesundheitsversorgung kann und muss an vielen Stellen noch effizienter gestaltet werden. Die Koalitionäre müssen sich unter anderem zum Ziel setzen, dass stationäre Leistungen, die es medizinisch erlauben, noch häufiger ambulant durchgeführt werden. Die sektorenübergreifende Planung und Vergütung von Leistungen muss weiter vorangebracht werden. In der stationären Versorgung hingegen müssen bestimmte Eingriffe und spezialmedizinische Leistungen an Schwerpunktzentren konzentriert werden. Das birgt nicht nur beträchtliche Einsparpotenziale, sondern verbessert auch die Qualität der Versorgung.

 

Ulrike Elsner: „Wir brauchen in den Koalitionsverhandlungen eine ehrliche und zielführende Debatte über die künftige Finanzierung der GKV. Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Für Gespräche mit den Koalitionären stehen wir jederzeit gerne bereit.“