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Von null auf fast fünfzig Prozent

17.10.2019 13:15
Am 17. Oktober 2019 jährt sich der Patentablauf des weltweit umsatzstärksten Medikaments "Humira" mit dem Wirkstoff Adalimumab zum ersten Mal. Seitdem kamen fünf Biosimilars mit demselben Wirkstoff auf den Markt.

Damals standen – zum ersten Mal bei einem Patentablauf – gleich drei Biosimilar-Anbieter am Markt bereit: Biogen/Samsung Bioepis mit "Imraldi" Hexal/Sandoz mit "Hyrimoz" und Amgen mit "Amgevita". Im Lauf des vergangenen Jahres kamen noch zwei hinzu: Mylan mit "Hulio" und Fresenius Kabi mit "Idacio". Sämtliche Anbieter haben inzwischen in Deutschland Fuß gefasst und den Markt laut dem Branchenverband Pro Biosimilars "radikal verändert".

  • Der Anteil der Biosimilars bei Adalimumab liegt bei knapp 50 Prozent.
  • Der Listenpreis für sämtliche verfügbaren Biosimilars liegt rund 40 Prozent unter dem des Originals (hinzu kommen weitere Abzüge durch die Rabatte).
  • Auf diese Weise spart das Gesundheitssystem hunderte Millionen Euro.


Außerdem können laut Pro Biosimilars seit Einführung der Biosimilars mehr Patienten mit Biopharmazeutika behandelt werden. Gab es innerhalb eines Jahres vor Patentablauf noch rund 66.600 Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung, die "Humira" verordnet bekommen haben, waren es innerhalb des Jahres nach Patentablauf bereits mehr als 78.600 Patienten, die das Original oder ein Biosimilar erhielten.

Dr. Stephan Eder, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars: „Das ist der Durchbruch für die Biosimilars. So schnell und so gut wie bei Adalimumab sind Nachfolgeprodukte eines Originalmedikaments noch nie in der Versorgung der Patienten angekommen. Hier werden im ganz großen Stil Patienten vom Original auf das günstigere Biosimilar umgestellt. Diese Entwicklung, die das Gesundheitssystem massiv entlastet, darf man nun nicht untergraben, die automatische Substitution auf Apothekenebene sollte dringend noch einmal überdacht werden.“

Zum Hintergrund: Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das im Sommer in Kraft getreten ist, sieht vor, dass ab 2022 nicht mehr der Arzt die Umstellung vom Originalpräparat vornimmt, sondern der Apotheker das Arzneimittel ersetzt. Es ist nach Einschätzung des Verbandes zu befürchten, dass dieser Schritt das funktionierende System der Biosimilars durcheinanderbringt.