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Progenerika: Zahl des Monats Februar 12

27.02.2019 11:49
Bereits 12 europäische Mitgliedsstaaten haben die elektronische Patientenakte (ePA) auf guten Weg gebracht und die Abbildung der Arzneimitteltherapie in der ePA vorgesehen[1]. Wichtige Leitplanken für mehr Arzneimittelsicherheit sollten daher auch zeitnah in Deutschland gesetzlich errichtet werden:
  • in der ePA sollte es eine für Patienten einsehbare verbindliche Auflistung aller in Apotheken abgegebenen Arzneimittel (Handelsname) mit Dosierung, Darreichungsform, Anzahl und dem Wirkstoffnamen geben;
  • die Patienten sollen die Möglichkeit haben, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente selbständig ergänzen zu können;
  • wichtig für die Notfallversorgung: eine einfach abzurufende Übersicht der aktuell eingenommenen Medikamente des Patienten

 

Die Unternehmensberatung Roland Berger untersuchte im Auftrag von Pro Generika fünf Gesundheitsmärkte europäischer Mitgliedsstaaten (DEU, SUI, AUT, EST, AUS) inwieweit die digitale Gesundheitsversorgung vorangeschritten ist und überprüfte die Funktionalitäten der ePA. Befunde, Impfstatus und Medikationsplan stehen demnach schon jetzt vielen Patienten europäischer Mitgliedsstaaten über die ePA zur Verfügung.

In Deutschland müsse nach Einschätzung des BranchenverbandesProgenerika nun von allen Akteuren eine einheitliche, patientenverständliche und aktuelle Darstellung der eingenommenen Medikamente in der ePA im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit angestrebt werden. Die ersten im Markt befindlichen elektronischen Patientenakten zeigten bereits, dass die unterschiedliche Darstellung der Arzneimitteltherapie diese klaren Regelungen benötigt.