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5 Wirkstoffe mit beträchtlichem Zusatznutzen

26.03.2019 17:07
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin zahlreiche Beschlüsse zum Ausmaß des Zusatznutzens neuer Arzneimittel bzw. von Arzneimitteln mit neuen Anwendungsgebieten gefasst. Fünf Wirkstoffen konnte die zweithöchste Zusatznutzen-Kategorie „beträchtlich“ bescheinigt werden. Die Bewertungsergebnisse des G-BA bilden nun die Grundlage für die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den pharmazeutischen Unternehmen zum Erstattungsbetrag. Ein fehlender Zusatznutzen bedeutet keinen Verordnungsausschluss. Jedoch ist in diesem Fall die Vereinbarung eines höheren Erstattungsbetrags als für die Vergleichstherapie in der Regel nicht möglich.

„Es gab selten gleichzeitig so viele positive Ergebnisse der Bewertungsverfahren des G-BA zum Zusatznutzen neuer Wirkstoffe. Das sind gute Nachrichten für die Patientinnen und Patienten, die von besseren Therapiealternativen profitieren können“, sagte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel, am Freitag in Berlin. „Darüber hinaus zeigt z. B. das Ergebnis für das Orphan Drug "Onpattro" (Patisaran), dass es sehr wohl möglich ist, auch für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen aussagefähige und verwertbare Studien vorzulegen, einschließlich valider Daten zur Lebensqualität.“

Beschlüsse mit dem Ergebnis „beträchtlicher Zusatznutzen“ gab es für die Wirkstoffe:

  • Dabrafenib und Trametinib zur Behandlung des Melanoms (Hautkrebs),
  • Patisaran (Orphan Drug) zur Behandlung der hereditären Transthyretin-Amyloidose (seltene Erkrankung, die krankhafte Eiweißablagerungen im Körper hervorruft, die die Funktion bestimmter Nerven beeinträchtigen),
  • Daunorubicin/Cytarabin (Orphan Drug) zur Behandlung der akuten myeloischen Leukämie (Blutkrebs),
  • Daratumumab zur Behandlung des Multiplen Myeloms (Krebserkrankung des blutbildenden Systems).


Der G-BA fasste insgesamt 19 Beschlüsse zur Änderung seiner Arzneimittel-Richtlinie, davon allein 16 über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln (gem. § 35a SGB V). Darunter waren 8 neue Wirkstoffe (darunter 6 Orphan Drugs), 5 Wirkstoffe mit neuen Anwendungsgebieten, sowie 3 erneute Bewertungen von Wirkstoffen nach Befristungen.