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Finanzergebnisse der GKV im 1. -3. Quartal 2017: Reserven steigen auf 18,6 Mrd. Euro
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 2,52 Milliarden Euro erzielt. Die Überschussentwicklung hat sich damit im Vergleich zum 1. Halbjahr (1,41 Milliarden Euro) weiter beschleunigt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende September 2017 auf rund 18,6 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Finanzreserve sämtlicher Krankenkassen beträgt knapp eine Monatsausgabe und liegt damit fast viermal so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve.
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Finanzielle Stabilität der GKV muss erhalten bleiben - Höhere Zusatzbeiträge vermeiden
Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter bei den sechs Ersatzkassen fordern die Politik auf, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Jahren 2020 und 2021 zu sichern. „Der Finanzdruck war schon vor Corona groß, jetzt ist er mächtig“, betonte auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) der vdek-Verbandsvorsitzende Uwe Klemens. „Die jetzt im Rahmen des Konjunkturpakets zugesprochenen 3,5 Milliarden Euro an Steuerzuschüssen für 2020 sind ein erster wichtiger Schritt.
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Finanzierungslücke vom Schätzerkreis bestätigt, aber geringere Beitragserhöhung möglich
Der Schätzerkreis hat am 13.10.22 die im kommenden Jahr drohende Finanzierungslücke für die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren 73 Millionen Versicherten in Höhe von rund 17 Mrd. Euro bestätigt. Vor dem Hintergrund dieser Schätzung, in der einnahmen- und ausgabenseitige Entlastungsmaßnahmen gemäß Gesetzentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz berücksichtigt sind, ergibt sich vorläufig ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,5 Prozent, der vom Bundesgesundheitsministerium für das kommende Jahr unter Berücksichtigung der Ergebnisse des parlamentarischen Verfahrens bis zum 1. November abschließend festgelegt wird.
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Finanzreserven der Krankenkassen überschreiten 20 Milliarden-Euro-Grenze
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr des Jahres 2018 einen Überschuss von rund 720 Millionen Euro erzielt. Damit haben die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende Juni 2018 erstmals die Grenze von 20 Milliarden Euro überschritten. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
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Freie Ärzteschaft: Ärzteprotest gegen Spahns Gesundheitspolitik erfolgreich
Mm vergangenen Mittwoch (23.1.19) haben sich bundesweit mehr als tausend Ärzte und Psychotherapeuten versammelt, um ihren Unmut gegen das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu bekunden. Viele Praxen blieben an dem Tag teilweise geschlossen. "Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will mit dem Gesetz massiv in unsere ärztliche Tätigkeit eingreifen. Das lassen wir uns nicht gefallen", sagte Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ) am Montag in Essen. Eine Fortsetzung der Aktionen sei geplant.
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Freie Ärzteschaft: Schluss mit der systematischen Verantwortungslosigkeit in der Gesundheitspolitik
Mit 20 Gesetzen in 20 Monaten will Jens Spahn „für spürbare Verbesserungen des Alltags der Bürger, der Patienten, der Pflegekräfte und Ärzte gesorgt“ haben. So lobte der Bundesgesundheitsminister am vergangenen Donnerstag im Bundestag sich selbst. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) sieht das anders: „Diese Gesetzesflut ist systematische Verantwortungslosigkeit“, sagte FÄ-Vize Dr. Silke Lüder am Samstag, 30.11.19 in Düsseldorf.
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G-BA nimmt Beratungen für eine TAVI-Mindestmenge auf
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.6.2020 in Berlin beschlossen, ein Beratungsverfahren für eine Mindestmenge für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (TAVI) aufzunehmen. Gemäß dem zugrundeliegenden Antrag des unparteiischen Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken, gibt es in nationalen und internationalen Studien deutliche Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen der Anzahl von durchgeführten TAVI und der Qualität des Ergebnisses. Mit der Festsetzung einer jährlich zu erbringenden Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und je Operateur soll sichergestellt werden, dass ein TAVI-Eingriff an eine hinreichende Behandlungsroutine gekoppelt ist.
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G-BA wird mit DMP Adipositas beauftragt
Als „sinnvoll und zielführend … für die Versorgung von Versicherten mit krankhaftem Übergewicht“ (Adipositas) bezeichnet das Bundesgesundheits­­ministerium (BMG) die gesetzliche Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Entwicklung eines struktur­ier­- ten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm = DMP) in einer aktuellen Stellungnahme 1. Es sei beabsichtigt, das Vorhaben „zeitnah in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren [GVWG]2 grundsätzlich aufzugreifen“. Die Deutsche Adipositas-Gesell­­schaft (DAG) begrüßt diesen lange fälligen Schritt als „Quantensprung“, denn eine „leitliniengerechte und bedarfsorientierte“ Regelversorgung von Menschen mit Adipositas über die gesetzlichen Krankenkassen rückt nun in greifbare Nähe.
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Gemeinsamer Appell an die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege: „Bitte lassen Sie sich gegen Corona impfen“
Kurz vor dem Start der Impfungen gegen das Coronavirus in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wenden sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, und der Vorsitzende des Pflegerates NRW, Ludger Risse, mit einem gemeinsamen Appell besonders an die medizinischen Fachkräfte: „Bitte lassen Sie sich gegen COVID-19 impfen und schützen Sie damit Ihre Angehörigen und sich selbst sowie die Ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten vor einer Ausbreitung des Virus.“
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Gesellschaft für Virologie zu den politisch angeordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
Der Vorstand der Gesellschaft für Virologie (GfV), die deutschen Beiratsmitglieder der GfV und die Unterzeichner/innen (Instituts- und Abteilungsleiter/innen sowie komm. Vertreter/innen virologischer Einrichtungen in Deutschland) halten die von der Politik aktuell angeordneten Maßnahmen zur Reduktion der Anzahl an SARS-CoV-2 Neuinfektionen in der Gesamtschau für erforderlich und notwendig. Den Unterzeichnern ist bewusst, dass diese erhebliche Einschränkungen und wirtschaftlich negative Folgen mit sich bringen und deshalb nur temporär eingesetzt werden können, in Übereinstimmung mit der Einschätzung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO Stellungnahme „COVID-19: taking stock and moving forward together[1]).
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