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Widerstand gegen die UPD-Reform
Mit dem am 1. März 23 in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages beratenen „15. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ will die Bundesregierung die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen. Ziel sei es, so der Gesetzentwurf, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren. Allerdings sehen die Gesetzespläne nicht nur eine Errichtung der UPD-Stiftung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor, sondern auch einen Zwang zur Finanzierung der UPD durch GKV und private Krankenversicherung (PKV). Damit widerspreche die geplante Neuaufstellung der UPD dem selbstgesteckten Ziel im Koalitionsvertrag, die UPD zukünftig komplett unabhängig auszugestalten, so Vertreter der GKV und PKV unisono.
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Forderung zur "Eintrittsgebühr" geht in die falsche Richtung
Den Vorstoß des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg, nach dem gesetzlich Krankenversicherte zur Finanzierung des Gesundheitswesens jährlich bis zu 2.000 Euro Selbstbeteiligung zahlen sollten, lehnt die AOK ab. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, erklärt die Ablehnung mit den Erfahrungen mit der quartalsweisen Praxisgebühr. Diese habe dazu geführt, "dass gerade einkommensschwache Menschen durch solche Maßnahmen von notwendigen Arztbesuchen abgehalten werden".
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Krankenkassenverbände unterstützen die Pläne der Bundesregierung bei der Krankenhausreform
Anlässlich des Bund-Länder-Treffens am 23. Februar 2023 zur anstehenden Krankenhausreform appellieren der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände (Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK e.V., KNAPPSCHAFT, SVLFG) an alle Beteiligten, sich konstruktiv für eine Reform im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten einzubringen. Die von der Ampel-Koalition angestoßene Reform sei überfällig. Es gehe jetzt darum, die Strukturen neu zu ordnen und die Versorgung zu modernisieren. Dabei habe die Verbesserung der Behandlungsqualität, verbunden mit einer guten Erreichbarkeit der Krankenhäuser und zukunftsfähigen Arbeitsstrukturen, oberste Priorität.
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Studie: Zuckerreduktion bei Softdrinks kommt nicht voran
Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland ist in den Jahren 2015 bis 2021 lediglich um etwa 2 Prozent gesunken. Das zeigt eine Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Technischen Universität München (TUM), die in der Fachzeitschrift „Annals of Nutrition and Metabolism“ erschienen ist. Der Studie zufolge ist die Getränkeindustrie nicht auf Kurs, die selbst gesteckten Ziele zur Zuckerreduktion zu erreichen. Im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist vereinbart, den Zuckergehalt von Softdrinks von 2015 bis 2025 auf freiwilliger Basis um 15 Prozent zu senken.
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DAK-Studie zeigt Reformbedarf in der Pflege: Sozialhilfequote in Heimen bis 2026 bei 36 Prozent
Armutsfalle Pflegeheim: Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau. Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Trotz deutlich gestiegener Alterseinkünfte wird der Anteil der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, im Laufe dieses Jahres wieder auf ein Drittel anwachsen und bis 2026 voraussichtlich 36 Prozent betragen.
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DKG moniert fehlende Krankenhaus-Finanzierung durch die Länder
Die Bundesländer sind auch im zweiten Pandemiejahr 2021 nicht ihrer Pflicht zur auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachgekommen. Das ergibt die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene jährliche „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“. Dem ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro standen demnach nur rund 3,3 Milliarden tatsächlich geleistete Zahlungen gegenüber. Im Vorjahr lag das Verhältnis bei rund 6,1 zu 3,2 Milliarden.
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„Einige brauchbare Ansätze, aber Vieles erscheint unrealistisch“
„Mehr Schatten als Licht“, kommentierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung.
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Zi: Projektion zur Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Versorgung bis 2030
Die Patientinnen und Patienten in Deutschland werden die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung auch in den nächsten Jahren vermutlich weiterhin stark in Anspruch nehmen. Da die Bevölkerungszahl in aktuellen Prognosen insgesamt nicht mehr abnimmt, steht einem Bevölkerungsrückgang in ländlichen Regionen eine zunehmende Verdichtung urbaner Räume gegenüber. Das ist eines der ersten Zwischenergebnisse einer aktuellen Bedarfsprojektion zur zukünftigen Beanspruchung von Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen bis 2030, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) vorgestellt hat und in Kürze veröffentlichen wird.
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Regierungskonzept: Neues Reformkonzept für Notfallversorgung
Patientinnen und Patienten sollen in medizinischen Notfällen an Krankenhäusern künftig schneller und effektiver versorgt werden. Dafür sollen flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) sowie integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden. Das empfiehlt die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“.
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Keine Zusatzvergütung für kommerzielle Arztterminvermittlung
Aus dem Kreis der Koalitionsfraktionen stammt der Vorschlag einer finanziellen Förderung von Arztpraxen, die private Online-Terminvermittlungsdienste nutzen. Diese Idee hat Eingang gefunden in die Gesetzgebungsplanungen des Bundesministeriums für Gesundheit für ein baldiges Versorgungsgesetz. Für Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wäre es absolut falscher Ansatz den Arztpraxen die Inanspruchnahme von kommerziellen Terminvermittlungsdiensten zu vergüten.
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