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Neuer Rheumavertrag startet bei der TK
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Aus zwei mach eins: Die Verträge der Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) zu Arzneimitteln und der besonderen Versorgung bei Rheuma werden künftig zusammengeführt. Durch diesen Zusammenschluss entsteht mit RheumaOne ein einheitlicher Vertrag.
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BPI zu AOK-Analyse: Gerade Exklusivverträge gefährden die Versorgungssicherheit!
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Der BPI widerspricht vehement der Aussage der AOK, Rabattverträge stärkten die Arzneimittelversorgung. „Wir haben nicht nur Daten, die eine versorgungskritische Marktkonzentration beweisen, sondern es gibt auch zahlreiche Patienten, Apotheker und Hersteller, die tagtäglich von Schwierigkeiten aufgrund von Rabattverträgen berichten“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Wer wie die AOK das Problem negiert und stattdessen zusätzliche Meldepflichten fordert, ist auf dem Holzweg. Gravierende Lieferschwierigkeiten entstehen nicht, weil sie nicht gemeldet werden, sondern weil die Lieferverantwortung aufgrund von Exklusivverträgen nur auf einer oder wenigen Herstellerschultern lastet.“
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Einschätzungen zum Kabinettsentwurf zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e. V. und der IKK e.V. begrüßen die Vorlage des Kabinettsentwurfs zum GKV-FKG. Sie bekräftigen ihre Auffassung, dass das parlamentarische Verfahren nun zügig angegangen werden muss, um eine schnellstmögliche Umsetzung der Regelungen sicherzustellen. Die Krankenkassen brauchen rasch Kalkulationssicherheit bei der Aufstellung ihrer Haushaltspläne.
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TK-Statement zum Kabinettsbeschluss des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG)
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 9.10.19 den Kabinettsentwurf des "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" verabschiedet. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) bringt das Kabinett damit ein sinnvolles Gesamtpaket in das weitere parlamentarische Verfahren ein.
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Hermann: "Pharmalobby lullt Union ein"
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"Die Politik darf sich nicht von der Pharmaindustrie auf eine falsche Fährte locken lassen", bewertet Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und AOK-weiter Verhandlungsführer, einen dieser Tage bekannt gewordenen Entwurf eines Positionspapiers der Bundestagsfraktion der Unionsparteien. Deren Aussagen zu veränderten Ausschreibungsmodalitäten für Arzneimittelrabattverträge weist Hermann entschieden zurück. Die Pharmalobby lulle die Politik immer wieder mit dem Märchen ein, dass deutsche Rabattverträge Arzneimittelengpässe auslösten. "Auf diesen Unfug fällt das Entwurfspapier der Unionsparteien leider in weiten Strecken rein."
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BDP sieht neue Regelungen zum Psychotherapeutengesetz kritisch
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Zwanzig Jahre mit Forderungen und vielen Protesten sind seit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes ins Land gegangen. Nun hat der Bundestag am 26. September 2019 endlich einen Gesetzentwurf zur Novellierung verabschiedet. Darin bleibt aber leider sehr vieles offen, ist unklar oder sogar schlecht geregelt.
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Hecken: Bundestag wehrt zum dritten Mal fachliche Übergriffspläne des Bundesministeriums für Gesundheit auf G-BA ab
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Zur abschließenden Beratung des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Implantateregisters in Deutschland erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), am 26.9.19 in Berlin:
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Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III
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Patientinnen, die an einem Lipödem im Stadium III leiden, können zukünftig unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion ambulant oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden. Den entsprechenden Beschluss einschließlich begleitender Vorgaben zur Qualitätssicherung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden. Sobald die Studienergebnisse vorliegen, wird der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung entscheiden.
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CAR-T-Zelltherapie und Co. Hochpreis-Arzneimittel: Bündnis fordert kontrollierte Einführung in Innovationszentren mit begleitender Qualitätssicherung
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Immer mehr hochpreisige Arzneimittel bzw. Behandlungsmethoden v. a. zur Behandlung von Krebs drängen auf den Markt. Darunter auch Ende 2018 zwei Verfahren der CAR-T-Zelltherapie gegen aggressive Formen von Blutkrebs. Doch die neuen Therapien sind oft mit hohen Risiken für die Patienten verbunden, der Langzeitnutzen ist noch unbekannt und die Arzneimittelkosten sind mit mindestens 275.000 Euro pro Patient (zuzüglich Behandlungskosten) sehr hoch. Insgesamt kommt die Therapie nur für bis zu 1.400 Patient(innen)en in Frage.
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Noch keine PUMA-Zulassung für Kinderarzneimittel in diesem Jahr
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Bislang hat noch kein Arzneimittel-Hersteller in diesem Jahr eine sogenannte PUMA-Zulassung (Paediatric Use Marketing Authorisation) beantragt. Darunter versteht man eine nachträgliche Zulassung eines für Erwachsene bereits auf dem Markt befindlichen Produktes für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hervor. Pharmazeutische Unternehmer sehen sich bei PUMA-Zulassungen immer wieder mit hohen regulativen und wirtschaftlichen Hürden konfrontiert. Zum Weltkindertag am 20. September in Deutschland appelliert der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) an Politik und Selbstverwaltung, diese Hürden abzubauen und damit Kindern endlich eine individuelle Arzneimitteltherapie zu ermöglichen.
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