Apotheker und Krankenkassen vereinbaren Finanzierung für E-Health-Ausstattung
„Die Vereinbarung gibt den Apotheken die nötige Klarheit und finanzielle Sicherheit, die TI-Ausstattung reibungslos umzusetzen, sobald die Industrie die entsprechenden Produkte auf den Markt gebracht hat“, sagt dazu DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. „Mit dieser Finanzierungsvereinbarung haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun auch die Apotheken an das sichere Gesundheitsnetz angeschlossen werden und damit ins Zeitalter von digitalem Medikationsplan und später elektronischem Rezept starten können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Apotheken erhalten eine Pauschale von 1.362 Euro für die Anschaffung eines E-Health-Konnektors und zweier Kartenterminals sowie eine Aufwandspauschale von 1.280 Euro für die Installation der nötigen Hard- und
Software, für installationsbedingte Ausfallzeiten und für entsprechende Schulungen. Die Erstattung erfolge auf Nachweis. In Abhängigkeit von der Anzahl der abgegebenen Packungen erstattungsfähiger Fertigarzneimittel,
die der Preisbindung der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, würden durchschnittlich bis zu vier Lesegeräte je Apothekenbetriebsstätte finanziert.