BPI fordert staatliche Anordnung: Rabattverträge bis Ende Juni aussetzen!
„Diese Maßnahme kann aber nur ein Anfang sein, dem weitere folgen müssen. Sowohl die Apotheken als auch die Arzneimittelhersteller müssen Rechts- und Planungssicherheit haben, wie mit solchen Abweichungen umgegangen werden soll“, so Dr. Joachimsen.
Die Komplexität und Verflechtung der Normierungen bringe es mit sich, dass den pharmazeutischen Unternehmen Sanktionen drohen, die sie nicht zu vertreten haben. "Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass allen Experten zufolge die Corona-Krise noch einige Monate anhalten wird, erachten wir eine Befristung bis Ende April für nicht ausreichend. Um es allen Beteiligten zu ermöglichen, sich der Versorgung der Patienten zu widmen, ist eine staatlich angeordnete Aussetzung bis Ende Juni 2020 notwendig. Darüber hinaus ist es nicht verständlich, wenn bereits in der jetzigen Phase neue Rabattverträge ausgeschrieben werden. Es zeigt sich doch, dass gerade diese Systematik nicht zu einer Stabilisierung der Arzneimittelversorgung führt.“