Sie sind hier: Startseite Nachrichten BPI-Statement zum GSAV-Entwurf

BPI-Statement zum GSAV-Entwurf

16.11.2018 18:11
Mehr Versorgungssicherheit für Patienten – wie mit den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums im Referentenentwurf für ein „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) beabsichtigt – ist wichtig. Aber auch die Kassen müssen für ihre eigenen Fehler einstehen“, so Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender der Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Minister Jens Spahn hatte am Freitag, 16.11.18, in Berlin der Presse sein Vorhaben vorgestellt.

„Wenn die gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge abschließen, dann sind auch sie es, die die Konsequenzen für dieses Wagnis tragen müssen. Die Kassen sind schließlich mit ihren Versicherten einen Vertrag eingegangen. Sie haben ihnen damit eine ausreichende (das heißt auch rechtzeitige) und zweckmäßige (also qualitativ dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende) Versorgung garantiert.

Will die Krankenkasse diesen Vertrag, also ihre gesetzliche Leistungspflicht, zu besonders niedrigen Kosten erbringen – wohlwissend, dass Rabattverträge die Koordinaten für die Versorgung verschoben haben – muss sie auch für die Folgen gerade stehen. Meint: Kann die Krankenkasse nicht nachweisen, das Risiko für Lieferschwierigkeiten bei der Auswahl ihrer Vertragspartner so gering wie möglich gehalten zu haben, muss sie die Verantwortung und damit auch die Mehrkosten, die sich aus einer Leistungsstörung im Rabattvertrag ergeben, tragen. Für die Krankenkassen wäre es ein Leichtes, sich vor etwaigen Ansprüchen zu schützen: Rabattverträge müssen grundsätzlich mit mehreren pharmazeutischen Unternehmern abgeschlossen werden, und für die vertragsgegenständlichen Arzneimittel muss es mindestens drei Wirkstoffquellen geben.“