Elektronische Patientenakte: BDP für Beibehaltung des Opt-in-Verfahrens
Gesetzlich Versicherte könnten somit nicht von Anfang an selbst bestimmen, was in der ePA gespeichert werden soll und was nicht. Auch besonders sensible Daten, z. B. Befundberichte zu psychischen Erkrankungen, würden automatisiert in der ePA (somit auf zentralen Servern) gesichert werden. Dies widerspräche gleich im Ansatz der Datenhoheit gesetzlich Versicherter über ihre eigenen Gesundheitsdaten. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht als Datenlieferanten missbraucht werden. Gesundheitsdaten, zu z. B. psychischen Erkrankungen, sind hochsensibel. Versicherten darf nicht das Recht erschwert werden, ihre Daten praktikabel und durch Datensparsamkeit, zu schützen“, so Susanne Berwanger, Vorstand der Sektion VPP im BDP.
Daten der ePA können zukünftig über die sogenannte Datenspende an das nationale Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden. Bislang ist die Verwendung dort gespeicherter Gesundheitsdaten (z. B. abgerechnete Leistungen, Diagnosen, Alter, Geschlecht) noch relativ gut kontrolliert. Nur genehmigte Forschungsvorhaben dürfen diese Daten nutzen; die Industrie hat keinen Zugriff auf dortige Daten. Mit den ePA-Daten können zukünftig wesentlich mehr und ausführlichere Datensätze, wie beispielsweise Arztbriefe oder Befundberichte, im Forschungsdatenzentrum gespeichert werden. Berwanger betont: „Eine Zurverfügungstellung dieser zukünftig millionenfachen hochsensiblen Gesundheitsdaten für die Industrie würde bedeuten, Grundprinzipien einer interessenunabhängigen, wissenschaftlich orientierten Forschung auszuhebeln.“