Sie sind hier: Startseite Nachrichten esanum launcht erstes DiGA-Register für Ärzt:innen

esanum launcht erstes DiGA-Register für Ärzt:innen

01.07.2022 09:43
Das ärztliche Online-Portal esanum erweitert sein Angebot für die Ärzteschaft mit dem neuen DiGA-Register. In dem Verzeichnis erhalten esanum-Mitglieder einen Überblick über alle in Deutschland zur Verschreibung zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). esanum schafft mit seinem DiGA-Register mehr Sichtbarkeit von zugelassenen DiGA, mehr Sicherheit für die Ärzteschaft und neue Austauschmöglichkeiten zwischen Industrie und Ärzteschaft.

Gesundheits-Apps und browserbasierte Anwendungen, kurz DiGA genannt, stellen seit geraumer Zeit eine attraktive Option in der Behandlung dar, um Patient:innen schnell und unkompliziert Hilfe zur Verfügung zu stellen. Seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DGV) können DiGA von Ärzt:innen verordnet und durch die Krankenkasse erstattet werden. Vielen behandelnden Ärzt:innen fehlt jedoch ein Überblick im schnell wachsenden Markt der digitalen Gesundheitsanwendungen. Mit dem DiGA-Register auf esanum bietet das ärztliche Online-Portal seinen Mitgliedern einen kompakten und aktuellen Anlaufpunkt auf ihrer gewohnten Plattform, der alle vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verschreibung zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) umfasst. Für einen idealen Überblick sind die Anwendungen im DiGA-Register in die Funktionssysteme des menschlichen Körpers unterteilt. Das DiGA-Register enthält kurze Beschreibungen der einzelnen Anwendungen, Patient:innengruppen, geeignete Altersgruppen, allgemeine Informationen zur Anwendung und Links zusammen mit den wichtigsten Informationen.

Mit dem DiGA-Register stärkt esanum die Informationsgrundlage und die Sichtbarkeit digitaler Anwendungen in der Medizin und schafft einen zusätzlichen Kanal für den Austausch zwischen Industrie und der Ärzteschaft. Künftig werden die Unternehmen der digitalen Anwendungen ihre Inhalte durch gesponserte Beiträge in einem Registereintrag platzieren und die Ärzteschaft damit erreichen können. Tom Renneberg, Gründer und Geschäftsführer von esanum, freut sich über die Produktinnovation: “Mit dem ersten DiGA-Register für Ärzt:innen hat esanum einen wichtigen Bereich für den Austausch zwischen der Industrie und der Ärzteschaft geschaffen. Es ist schon toll, live dabei zu sein und der Ärzteschaft einen Dienst erweisen zu können, während dieser neue Markt bei ihr immer mehr an Relevanz gewinnt.”

Das BfArM aktualisiert seinen Katalog über digitale Gesundheitsanwendungen einmal im Quartal und ordnet sie zunächst für ein Jahr in die Kategorie “vorläufig aufgenommen” und dann schließlich in die Kategorie “fest aufgenommen” ein. esanum prüft alle Aktualisierungen und stellt sie seinen Mitgliedern im DiGA-Register zur Verfügung. Dabei folgt das Online-Portal seiner Vision, der Ärzteschaft einen One-Stop-Shop anzubieten, in dem sie alle für sie relevanten Informationen aus einer Hand und auf einen Blick findet. Neben der Beschreibung der digitalen Gesundheitsanwendungen ist in jedem Registereintrag eine Gebrauchsanweisung und weitere Informationen zu Zweckbestimmung, Funktionsweise, Anwendung sowie Risiken und Grenzen zu finden. DiGA-Anbieter, die darüber hinaus Information für die Ärzt:innen rund ihm ihr Produkt haben, können diese bei esanum einstellen.

Weitere Informationen zum esanum DiGA-Register: https://www.esanum.de/feeds/digitale-gesundheitsanwendungen-verzeichnis/