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vdek begrüßt Pflicht zur Teilnahme am DIVI Intensivregister

16.04.2020 12:34
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt ausdrücklich die für Krankenhäuser ab 16.4.20 geltende Verpflichtung zur Teilnahme am sogenannten DIVI Intensivregister. Eine Datenbank, die alle freien Intensivbetten verzeichnet, sei ein wichtiger Beitrag für die bestmögliche Versorgung der Patienten in der Corona-Pandemie, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Das neue Intensivregister wird von der Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft betrieben.

„Es ist gut, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Verordnung zum Intensivregister die Versorgungssicherheit weiter erhöht. Die Online-Datenbank wird die nötige Transparenz schaffen und kann so entscheidend mithelfen, dass wir für den Fall einer Ausweitung der Pandemie bestmöglich gerüstet sind. Damit können die Krankenhäuser die Corona-Pandemie auch bei stark steigenden Fallzahlen so gut bewältigen wie bisher“, sagte Elsner. Krankenhäuser, deren Beatmungsplätze ausgelastet sind, sollen in dem neuen Register unter www.intensivregister.de/#/intensivregister schnell eine Klinik in der Nähe finden, an die sie Covid-19-Patienten weiterleiten können. Das gehe aber nur, wenn alle Krankenhäuser ihre verfügbaren Kapazitäten registrieren und diese Meldungen tagesaktuell sind, so Elsner.

Elsner betonte: „Das Register kann nur optimal funktionieren, wenn es alle nötigen Daten erhält. Wir rufen die Krankenhäuser daher dazu auf, die Informationen fristgerecht zu liefern.“