Sie sind hier: Startseite Nachrichten Verstoß gegen die Pressefreiheit: LG Bonn erklärt Nationales Gesundheitsportal des BMG für unzulässig

Verstoß gegen die Pressefreiheit: LG Bonn erklärt Nationales Gesundheitsportal des BMG für unzulässig

28.06.2023 16:31
Im Verfahren des Wort & Bild Verlags gegen die Bundesrepublik Deutschland stellt das Landgericht Bonn einen Verstoß des Nationalen Gesundheitsportals (gesund.bund.de) gegen das Gebot der Staatsferne der Presse fest und untersagt die Weiterführung des beanstandeten staatlichen Gesundheitsportals.

Das Landgericht Bonn hat am 28. Juni 2023 der Klage des Wort & Bild Verlags gegen den Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) gesund.bund.de stattgegeben und eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse festgestellt.

Mit dem Betrieb des Gesundheitsportals gesund.bund.de überschreitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus Sicht des Gerichts den Umfang zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. Seit September 2020 betreibt das BMG mit einer eigens eingerichteten Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das zahlreiche pressemäßig aufbereitete Artikel in den Rubriken „Krankheiten“ und „gesund leben“ sowie „Pflege“ und „Gesundheit Digital“ enthält. Das Nationale Gesundheitsportal tritt damit in unzulässiger Weise in direkte Konkurrenz zu vergleichbaren Angeboten der Presse.

Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags: „Die Entscheidung des Landgerichts Bonn ist ein großer Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit. Die freie Presse darf als Grundpfeiler für die freie Meinungsbildung nicht von staatlichen Konkurrenzangeboten beeinträchtigt werden. Staatliche Presseangebote wie gesund.bund.de bergen die Gefahr einer Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten mit politisch motivierter Berichterstattung und stören so den Meinungsbildungsprozess.“

Dr. Dennis Ballwieser, Geschäftsführer des Wort & Bild Verlags und Chefredakteur der Apotheken Umschau, ergänzt: „apotheken-umschau.de und andere Angebote bieten wissenschaftlich fundierte, an der evidenzbasierten Medizin orientierte Gesundheitsinformation." Seriöse von unseriösen Inhalten unterscheidbar zu machen, sei dabei die größte Herausforderung. Ballwieser weiter: "Das gelingt nicht, wenn die Politik meint, die Arbeit der Presse selbst machen zu können. Denn das führt bei den Bürger:innen dazu, dass nicht mehr klar ist, wer in der Gesellschaft welche Rolle spielt.“

Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse (MVFP), Chairman Legal Affairs EMMA - European Magazine Media Association, spricht von einem "fatalen Tabubruch", dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibe."Das Nationale Gesundheitsportal ist in dieser Gestalt mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt einen verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar", kommentiert Fiedler. Daher begrüße man das Urteil des Landgerichts Bonn, das nach Einschätzung Fiedlers eine grundlegende Entscheidung für den Erhalt einer freien und unabhängigen Presse im digitalen Zeitalter bedeutet.