Zahl der Apotheken sinkt auf 19.075
Noch stärker ist die Zahl der Apothekeninhaber zurückgegangen, die als freie Heilberufler einen Apothekenbetrieb mit bis zu drei Filialen unterhalten dürfen: Ihre Zahl ist um 409 auf 14.473 (minus 2,7 Prozent) gefallen.
„Noch können sich die Patienten in Deutschland auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung verlassen, aber das wird bald vorbei sein, wenn nichts passiert. Seit zwölf Jahren geht die Zahl der Betriebe zurück. Wir werden die Situation nur stabilisieren können, wenn die Apotheken mehr Planungssicherheit und einen vernünftigen ordnungspolitischen Korridor bekommen,“ sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Dazu gehören vor allem zwei gesetzgeberische Maßnahmen: Die Absicherung einheitlicher Abgabepreise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im grenzüberschreitenden Versandhandel zumindest in der GKV-Versorgung muss kommen. Und die Einführung des E-Rezepts muss durch ein Makelverbot so flankiert werden, dass Patienten die freie Apothekenwahl ohne Einflussnahme von kommerziellen Dienstleistern behalten.“
Beide Maßnahmen, so Schmidt, stünden bereits im Entwurf für das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, den das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen hat. „Aber dieses Gesetz nutzt erst dann etwas, wenn es auch in den Bundestag eingebracht und beschlossen wird. Dafür wird es jetzt höchste Zeit.“