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market access & health policy

01.12.2010 15:15
"MAHP" ist das offizielle Organ der Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V (DFGMA).
Verordnung unter dem Handelsnamen
13.11.2017

Verordnung unter dem Handelsnamen

Ausgabe 06 / 2017

Die Pharmakovigilanz bei Biologika und Biosimilars stehen vor besonderen Herausforderungen, denn jährlich sind ungefähr 5.500 Meldungen von Nebenwirkungen biologischer Arzneimittel unvollständig – mit der Konsequenz, dass die Nebenwirkungen nicht immer klar einem Präparat zugeordnete werden können. Auf einem von Abbvie organisierten Workshop mit dem Titel „Arzneimittelsicherheit & Pharmakovigilanz: Aktuelle regulatorische Herausforderungen bei Original-Biologika und Biosimilars“, der im Rahmen der 6. Jahrestagung House of Pharma & Healthcare in Frankfurt stattfand, diskutierten Experten aus der Gastroenterologie, vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller sowie von der Deutschen Rheuma-Liga über diese Herausforderungen. Das Fazit der Experten: Hinsichtlich der Pharmakovigilanz bei Biologika sollte eine Verordnung unter dem Handelsnamen verpflichtend sein.

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Gezielte Aufklärung von Patienten
13.11.2017

Gezielte Aufklärung von Patienten

Ausgabe 06 / 2017

Die Masernausbrüche in den letzten Jahren haben eine Diskussion in Gang gesetzt, in deren Verlauf die Einführung einer generellen Impfpflicht in Betracht gezogen wurde. Europäische Länder wie Frankreich und Italien führen eine solche Pflicht nun ein. Doch gibt es sicherlich auch andere Wege, die Impfquoten und so den Schutz der Bevölkerung zu erhöhen. Dafür ist eine Verbesserung der Compliance und der Surveillance notwendig.

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13.11.2017

Vorbereitungen für den Brexit treffen

Ausgabe 06 / 2017

Ein vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) veranstalteter Workshop im Rahmen der 6. Jahrestagung House of Pharma & Healthcare nahm die Folgen des Brexit für die Pharmaindustrie genauer unter die Lupe. Die Experten machten vor allen Dingen auf eine Notwendigkeit aufmerksam. Auch wenn die Brexit-Verhandlungen noch durchaus schleppend verlaufen, sollte man sich bereits jetzt mit den möglichen Konsequenzen für das eigene Unternehmen befassen. Es besteht in vielen Bereichen – wie beispielsweise Zulassung und Pharmakovigilanz – erheblicher Handlungsbedarf. Beim Austritt Großbritanniens aus der EU wird es mit Sicherheit Gewinner und Verlierer geben. Aber die Experten waren sich einig: Die Patienten dürfen auf keinen Fall zu den Verlierern gehören.

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Mediadaten

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