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Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.: Jahresbericht 2020
Engagierter Einsatz für den Erhalt der Angebotsvielfalt in der ärztlichen Fortbildung, Durchsetzung wirksamer Richtlinien für Transparenz und Integrität im Gesundheitswesen, erfolgreicher Geschäftsführerwechsel: Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) hat seinen aktuellen Jahresbericht veröffentlicht und zieht darin eine positive Bilanz für ein außergewöhnliches Jahr. Der Bericht enthält alle Urteile der FSA-Schiedsstelle im Wortlaut und gibt einen Überblick über die thematischen Schwerpunkte der Vereinsarbeit und künftige Zielsetzungen.
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Fresenius übernimmt Akorn und Biosimilars-Geschäft von Merck
Mi dem US-amerikanischen Hersteller und Anbieter verschreibungspflichtiger und rezeptfreier Arzneimittel Akorn hat Fresenius Kabi eine Vereinbarung zur Übernahme abgeschlossen. Zudem will das weltweit agierende Gesundheitsunternehmen aus Bad Homburg das Biosimilars-Geschäft von Merck übernehmen. Die Übernahme umfasst die vollständige Produktpipeline mit Schwerpunkt auf Krebs- und Autoimmunerkrankungen.
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Fristenbericht vorgelegt
Rund 97 Prozent aller Verfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2022 fristgerecht abgeschlossen. Lediglich bei 2,7 Prozent wurde die Frist überschritten. Insgesamt hat der G-BA 677 Verfahren im vergangenen Kalenderjahr bearbeitet. Davon stammten 11 Verfahren aus älteren Berichtsjahren und konnten nun auch beendet werden, sie gingen jedoch nicht in die Fristenzählung ein. Diese und weitere Details finden sich im sogenannten Fristenbericht, den der G-BA seit 2016 jährlich dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vorlegt.
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Frühe Nutzenbewertung: Freistellung von Reserveantibiotika geregelt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Antragsverfahren geregelt, über das pharmazeutische Unternehmen ein neues Reserveantibiotikum von der Verpflichtung freistellen lassen können, ein vollständiges Dossier im Verfahren der frühen Nutzenbewertung vorzulegen. Denn Reserveantibiotika, die als möglicherweise letzte Therapiemöglichkeit gegen multiresistente Bakterien wirken, sind nach dem Willen des Gesetzgebers privilegiert zu behandeln. Ein Zusatznutzen – der die Basis für die nachgelagerten Preisverhandlungen bei neuen Arzneimitteln ist – gilt hier automatisch als belegt. Auch das Ausmaß des Zusatznutzens wird vom G-BA nicht bewertet.
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FSA-Mitgliedsunternehmen veröffentlichen Leistungen
Im Berichtsjahr 2021 erbrachten die Mitgliedsunternehmen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA) e.V. Leistungen an Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkreisangehörige sowie deren Institutionen in Höhe von rund 630 Millionen Euro. Zudem unterstützten sie die Organisationen der Patientenselbsthilfe mit Leistungen in Höhe von rund 7,7 Millionen Euro. Das geht aus der diesjährigen Transparenzveröffentlichung der FSA-Mitgliedsunternehmen hervor, die heute vorgestellt wird.
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Führungswechsel bei der Techniker Krankenkasse in NRW
Zum 1. Juli 2018 wird Barbara Steffens, ehemalige Gesundheitsministerin von NRW, neue Leiterin der Techniker Krankenkasse für die Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. Sie wird damit Nachfolgerin von Günter van Aalst, der sich nach 28 erfolgreichen Jahren aus dieser Position verabschiedet.
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Für eine europäische Strategie gegen Arzneimittel-Lieferengpässe
Wie könnte eine europäische Strategie gegen Arzneimittel-Lieferengpässe aussehen? Diese Frage diskutierten Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 23. Januar 2020 in Brüssel mit Vertretern von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Ärzteschaft sowie Generikaherstellern und Krankenkassen.
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Fusion: Continentale BKK und BKK Henschel Plus bündeln ihre Kräfte
Zum 1. Januar 2020 fusioniert die Betriebskrankenkasse Henschel Plus aus Kassel mit der Continentale Betriebskrankenkasse in Hamburg. Dies haben die Verwaltungsräte beider Krankenkassen in getrennten Sitzungen am 9. und 10. April beschlossen.
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G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter
Das geplante Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom wird in Details nochmals beraten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) traf im Plenum am 21. Januar 2021 keinen abschließenden Beschluss. Vielmehr vertagte er die Entscheidung auf eine der kommenden Plenumssitzungen. Noch einmal diskutiert werden soll bis dahin im Unterausschuss die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgeworfene Frage, welche ärztlichen Fachrichtungen die entsprechende Expertise besitzen, um die Notwendigkeit einer Amputation zu überprüfen.
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G-BA beschließt beträchtlichen Zusatznutzen für "Aimovig"
Die Novartis Pharma GmbH, Nürnberg, gibt bekannt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der frühen Nutzenbewertung einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen für "Aimovig" (Erenumab) bei Migränepatienten sieht, die bei keiner der folgenden prophylaktischen Vortherapien zufriedenstellend ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder sie nicht vertragen: Metoprolol bzw. Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure oder Clostridium botulinum Toxin Typ A, letzteres nur bei chronischer Migräne.(1) Mit seiner Entscheidung für einen beträchtlichen Zusatznutzen folgt der G-BA der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 1. Februar 2019.(2)
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