EU-Kommission schlägt schrittweise Einführung der neuen IVD-Verordnung vor
Die IVD-Verordnung soll ab dem 26. Mai 2022 das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von In-vitro-Diagnostika europaweit neu regeln. Etliche Vorgaben für die Hersteller und Prüfinstitutionen (Benannte Stellen) werden verschärft. Der Änderungsvorschlag der Kommission hält am Geltungsbeginn der neuen Verordnung zum 26. Mai 2022 fest. Es werden aber Übergangsbestimmungen eingeführt. Nach Produktklassen gestaffelt werden Zeitfristen verlängert. Auf diese Weise soll der Kapazitätsengpass bei den Benannten Stellen entschärft werden. Heute sind erst sechs der ursprünglich 22 Benannten Stellen nach den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen designiert.
Die Auswirkungen der Änderungsvorschläge müssen nun im Einzelnen analysiert werden. Der Kommissionsvorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.