vdek zur Fachanhörung Implantateregister-Errichtungsgesetz
Mit dem bereits seit 2010 bestehenden freiwilligen Endoprothesenregister habe die Selbstverwaltung ganz unabhängig vom Gesetzgeber bereits sehr gute Vorarbeit geleistet. „Es ist richtig und gut, dass die Politik dies jetzt auf andere Hochrisikoprodukte ausweiten und zugleich alle Hersteller, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen zur Teilnahme an dem Register verpflichten will.“ Dies sei notwendig, um eine lückenlose Datenlieferung zu erreichen. Bei den Regelungen zum Datenfluss sollte jedoch noch nachgebessert werden. Um die Versicherten und Patienten schnell und umfassend über Rückrufe fehlerhafter Implantate informieren zu können, sollten die Daten von den Krankenhäusern – wie beim Endoprothesenregister und der gesetzlichen Qualitätssicherung auch – zunächst an die Krankenkassen fließen, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Nicht akzeptabel sei allerdings, dass das Bundesgesundheitsministerium in die Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingreifen will. Zwar sei das Bestreben, die Zeiten zu straffen, in der neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im G-BA geprüft werden, richtig. Das dürfe aber nicht auf Kosten der Evidenz und damit auf Kosten der Patientensicherheit gehen. „Wir müssen bei dem bewährten Prinzip bleiben, dass der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt und die gemeinsame Selbstverwaltung den Nutzen und die Evidenz der Methoden prüft, bevor sie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.“
Die Stellungnahme des vdek finden Sie hier: www.vdek.com/politik/stellungnahmen/wahlperiode_19