market access & health policy
Entscheidungsinstrumente für Medtech
Ausgabe 02 / 2017
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen, invasivem Charakter und neuem theoretisch-wissenschaftlichen Konzept müssen neben Qualität und Sicherheit auch das Kriterium Wirtschaftlichkeit erfüllen. Nach Messen und Bewerten besteht der letzte Schritt der Nutzenbewertung in der Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit, Vergütung und Preisfestsetzung. Welche Instrumente für die Entscheidungsfindung in Frage kommen, wurde Mitte Dezember 2016 in Berlin im Workshop „Der Wert von Medizinprodukten: Abwägung von Kosten, Risiko und Nutzen“ diskutiert. Veranstalter waren die Hochschule Neubrandenburg und die B.Braun-Stiftung. Damit Medizinprodukte im Sinne der Patienten entwickelt werden, kommt es für Prof. Dr. Axel Mühlbacher, Hochschule Neubrandenburg, wesentlich darauf an, dass sich die Preise stets am Patientennutzen orientieren.
Verbesserung der Lebensqualität
Ausgabe 02 / 2017
Der Wirkstoff Adalimumab („Humira“) hat im Dezember von der Europäischen Kommission die Zulassungserweiterung zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven Acne inversa (AI) bei Jugendlichen ab 12 Jahren erhalten, die unzureichend auf eine herkömmliche systemische AI-Therapie ansprechen. Die Marktzulassung basiert auf dem guten Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil von Adalimumab, das im Rahmen eines Pressegesprächs präsentiert wurde. Adalimumab ist die einzige zugelassene medikamentöse Therapie zur Behandlung der Acne inversa bei Jugendlichen. Im Juli 2015 erfolgte für Adalimumab bereits die EU-Zulassung zur Behandlung der AI bei Erwachsenen.
Kontrollierte Stärkung
Ausgabe 02 / 2017
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 26. Januar 2017 das „Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“ GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz/GKV-SVSG verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, die interne und die externe Kontrolle der Selbstverwaltung sowie die Transparenz zu verbessern. Dazu sollen die Informations- und Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien erweitert und genauer formuliert werden.