market access & health policy
Wer abweicht, muss wissen wovon
Ausgabe 03 / 2012
Bisher hat der Gemeinsame Bundesausschuss 14 frühe Nutzenbewertungen für abgeschlossen erklärt. Das Ergebnis ist für die Pharmaindustrie bis auf wenige Ausnahmen eine Tristesse. Bei den kommenden acht frühen Nutzenbewertungen (fNB), die den G-BA in den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen werden, sieht es nicht viel anders aus. Nur je einmal in den schon vorliegenden acht Nutzenbewertungen konstatierte das IQWiG einen beträchtlichen, einen geringen sowie einmal einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen; dafür aber viermal von der ZVT abgewichen zu sein, was jedes Mal und so auch im aktuellen Fall von „Sativex“ (Almirall) ein „Zusatznutzen nicht belegt“ nach sich zog. Ein erster Lösungsansatz könnte sein, wenn der G-BA die ZVT schriftlich argumentieren muss. Was er wohl wird. Aber was Linagliptin/„Trajenta“ wohl nichts (mehr) nützen wird. Der Wirkstoff dürfte das erste Opfer des lernenden Systems namens AMNOG sein, denn die beiden kooperierenden Unternehmen Boehringer und Lilly zogen die Reißleine: Sie erklärten die Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund für beendet, wählten „Opt out“ und gingen damit aus dem Markt.
Industrie als Partner erwünscht
Ausgabe 01 / 2012
Der Groschen ist gefallen - offensichtlich auch auf der Seite der GKV. Schien die Industrie schon in der prä-AMNOG-Ära die Notwendigkeit von Kooperationen erkannt zu haben, hat es der Partner in spe nun auch begriffen. Das bestätigt eine Umfrage des Marktforschungsinstituts IMIG (Institut für Marktforschung im Gesundheitswesen) im Auftrag von Janssen-Cilag. Laut Aussagen von insgesamt 40 GKV-Vertretern arbeiten viele gesetzliche Krankenkassen bereits eng mit Pharmaunternehmen zusammen. Die Aussichten auf weitere Partnerschaften sind gut. Immerhin sprach die Mehrheit der Befragten den Pharmafirmen die Kompetenz zu, sich an der Gestaltung der Patientenversorgung zu beteiligen. Nur bei der gesetzlichen Rahmengestaltung - da wünschen sich die GKV-Vertreter eher Zurückhaltung von der Pharmaindustrie.
Vom Drei- zum Vier-Säulen-Modell
Ausgabe 01 / 2012
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VStG) und der damit einhergehenden Novellierung des §116b SGB V hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das politische Ziel formuliert, die festen Sektorengrenzen durch die Implementierung eines neuen Versorgungssektors – der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) – zu überwinden. Damit soll ein neuer Rechts- und Organisationsrahmen geschaffen werden, indem dieser Sektor als vierte Säule zwischen vertragshaus- und vertragsfachärztlicher sowie stationärer Versorgung etabliert wird und somit den Leistungsanbietergruppen aus beiden Leistungssektoren einen gleichberechtigten Zugang zur ASV ermöglicht (siehe Abb. 1). Der Reformbedarf resultiert unter anderem aus der bisherigen Rechtskonstruktion, die insbesondere einen notwendigen Kontrahierungszwang vermissen ließ, selbst wenn die fachlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorgelegen hätten. Im Ergebnis hat dieser Umstand zu einer regional sehr unterschiedlichen Angebotsstruktur in der Fläche geführt. Dieser Beitrag gibt den Inhalt eines Vortrages anlässlich der BMC-Fachtagung „Regionalisierung der Gesundheitsversorgung. Das Versorgungsstrukturgesetz: Motor oder Bremse für regionale Versorgungskonzepte?“ wieder. Darüber hinaus wurden die beschlossenen Nachbesserungen zum §116b SGB V im Rahmen des dritten Änderungspaketes zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz redaktionell übernommen und geben damit die ab 2012 geltende aktuelle Rechtslage wider.