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Industrie

30.11.2010 17:47
Die „Antrittsrede“
06.11.2012

Die „Antrittsrede“

Ausgabe 06 / 2012

„... Mit seinen Richtlinien und Beschlüssen zu Struktur- und Prozessqualitätsanforderungen, zur verpflichtenden Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Qualitätsvergleichen, der Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung über Qualitätsergebnisse, der Festlegung von Mindestmengen und vielem mehr greift der G-BA steuernd in das Leistungsangebot und den Zugang zum Versorgungsmarkt ein. Genauso wie zum Beispiel durch die Festlegung von Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung - nur dass sich die Effekte der Qualitätssicherung auf das Versorgungsangebot ungleich schwieriger quantifizieren lassen. Externe Qualitätssicherung, internes Qualitätsmanagement (QM) und Qualitätsdarstellung sind die üblichen drei Säulen, auf denen man auch im freien Markt eine Qualitätsstrategie aufbaut.

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„Gelebte Selbstverwaltung“
06.11.2012

„Gelebte Selbstverwaltung“

Ausgabe 06 / 2012

Den Beginn der neuen Amtsperiode des unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken nahm Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und neue Vorsitzende des Unterausschuss Qualitätssicherung zum Anlass, um in einer ebenso programmatischen wie zukunftsweisenden Rede um Unterstützung zu werben auf dem Weg, den der Gemeinsame Bundesausschuss auf dem Gebiet der Qualitätssicherung nach Ansicht von Klakow-Franck beschreiten sollte, nämlich sich von der Rolle „eines Verwalters von Mindeststandards“ hin zu einem „zentralen Qualitätsmanager des notwendigen Strukturwandels im Gesundheitswesens“ zu entwickeln.

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Die Macht des Faktischen: „1,43 - X“
06.11.2012

Die Macht des Faktischen: „1,43 - X“

Ausgabe 06 / 2012

Mit der erneuten Einreichung des Dossiers zu Linagliptin wird die frühe Nutzenbewertung in die nächste Lernstufe gehoben. Erstmals wurde einem Unternehmen die Möglichkeit gegeben, ein Arzneimitteldossier erneut einzureichen; und zwar nicht erst nach einem Jahr, wie im AMNOG ursprünglich vorgesehen, sondern unterjährig, wie es mit der aktuellen AMG-Novelle möglich geworden ist. Mit dem GBA-Beschluss vom 29. März, verstärkt durch die erneute Neueinreichung, wurde die vom G-BA festgelegte Vergleichstherapie für die gesamte Arzneimittelgruppe verbindlich.

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Kooperation statt Konfrontation
06.11.2012

Kooperation statt Konfrontation

Ausgabe 06 / 2012

Was bislang Krankenhäusern vorbehalten war, dürfen künftig auch niedergelassene Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren, nämlich die Versorgung seltener oder schwer verlaufender Erkrankungen. Mit der Neufassung des Paragrafen 116b im SGB V, der die sogenannte ambulante spezialfachärztliche Versorgung regelt, soll sichergestellt werden, dass Patienten wohnortnah, bedarfsgerecht und flächendeckend medizinisch versorgt werden. Doch wie wird das Gesetz tatsächlich in die Praxis umgesetzt? Welche Chancen und Risiken bringt es für den ambulanten und stationären Sektor mit sich? Was bedeutet das für die Gesundheitskosten? Experten aus den Bereichen Medizin, Krankenhausgesellschaft, Krankenkasse sowie der Kassenärztlichen Vereinigung diskutierten auf dem diesjährigen Herbstsymposium der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) in Wiesbaden das neue Gesetz. Die Vorträge der einzelnen Experten machten dabei vor allem eines klar: Es bedarf noch sehr viel guten Willens von allen Beteiligten, um das Gesetz auf den Weg zu bringen.

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